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  1. #11
    TBSE performer Avatar von test
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    Interessantes Thema. ICh habe leider vor langer ZEit die Klinikrente Entgeltumwandlung abgeschlossen. Damals noch mit Garantiezins 2,0 Prozent. Wie ist das jetzt genau mit dem Arbeitgeberzuschuss? KAnn ich den jetzt bekommen? Wo ist das genau geregelt? Bis jetzt kriege ich nämlich keinen.

    Aus heutiger Sicht würde ich weder in ZVK, Entgeltumwandlung oder Rürup einzahlen und lieber von Anfang an 100 Prozent in Fondsparpläne bzw. Fonds investieren. Ins Versorgungswerk muss man meist je nach Bundesland sowieso schon deutlich mehr einzahlen als in die DRV, wenn man mehr verdient, dann hat man gar keinen Spielraum mehr steuerlich absetzbar mehr zu tun außer Entgeltumwandlung und da sind meiner Einschätzung nach die Produkte eher zu schlecht.
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  2. #12
    TBSE performer Avatar von test
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    https://www.haufe.de/personal/haufe-...I11284754.html

    Scheint den meisten von uns wohl nichts zu bringen, da wir vermutlich in der REgel auch durch die Entgeltumwandlung nicht unter die BEmesseungsgrenze fallen und der AG damit keine Sozialabgaben einspart. Außerdem gilt die Pflicht für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden wohl erst ab 1.1.2022.
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  3. #13
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    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    GErade gelesen:
    https://www.haufe.de/personal/haufe-...I11284754.html

    Scheint den meisten von uns wohl nichts zu bringen, da wir vermutlich in der REgel auch durch die Entgeltumwandlung nicht unter die BEmesseungsgrenze fallen und der AG damit keine Sozialabgaben einspart. Außerdem gilt die Pflicht für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden wohl erst ab 1.1.2022.
    Genau, ich könnte die jetzt noch abschließen, kann man eine gewisse Zeit nach dem Arbeitsbeginn noch machen (wurde mir zumindest erzählt), d.h. 2019 wäre mein Datum.

    Aber auch bei Gutverdiener muss es eig einen Zuschuss geben, siehe letztes Beispiel hier: https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/entgeltumwandlung/

    Aber die Quintessenz gibt dir recht, ich werde auch eher selbst eigene Sparpläne mitnehmen bzw. Immobilie.

    Bei allem Sparen sollte man den Spaß am Leben nicht zu klein gestalten. Der Onkel eines Kommilitonen, bei dem ich famuliert hatte, ärgert sich zwar ein wenig, nicht genug zur Seite gelegt zu haben und noch mit 67 in der Praxis rumzuhängen. Aber dafür hat er zwischendurch genug erlebt, daher relativiert er immer gleich wieder.
    Außerdem schob der hinterher: „Das teuerste war am Ende die Scheidung.“

    Warum würdest du die Entgeltprodukte und Co. nicht nochmal mitnehmen? Schlechte Erfahrung oder ist die Rendite bei dir so schlecht im Vergleich mit deinen Fonds?
    Geändert von Federgt (10.07.2019 um 11:35 Uhr)



  4. #14
    TBSE performer Avatar von test
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    Ich sehe kein Beispiel mit einem Gutverdiener unter dem Link. Sobald man weit über den Bemessungsgrenzen ist, bringt es glaueb ich nichts mehr. Ich sehe nicht auf der Webseite, dass man dan Anspruch auf einen Zuschuss hätte.

    Das mit dem Leben sehe ich natürlich auch so, trotzdem kann man natürlich auch durch kontinuierliche sinnvolle Anlage die Notwendigkeit reduzieren arbeiten zu müssen, wobei die meisten das ja doch lange gerne tun.

    Die Rendite bei der Entgeltumwandlung erscheint mir recht schlecht. Es ist kein flexibles Produkt. Klar wird erst hinterher versteuert, aber dann meines Wissens wieder mit Einkommensteuer und nicht mit KApitalertragssteuer. Es wird zwar immer gesagt, dass man im Alter eine niedrigere Steuerlast haben wird, aber so sicher bin ich mir da nicht. Dadurch, dass man in das Ärzteversorgungswerk, wenn man viel verdient, sehr viel mehr einzahlen muss als in die DRV, wird die Versorgung auch entsprechend höher. DAzu kommt dann ggf. noch die Zusatzversorgung (die finde ich im öffentlichen Dienst recht gut von der Rendite was den Pflichtanteil angeht, freiwillig würde ich dort auch nicht einzahlen). Nach meinen aktuellen Prognosen bin ich da wahrscheinlich immer noch bei nem sehr hohen Steuersatz, daher ist der Vorteil der Entgeltumwandlung der Versteuerung "nach" vs. "vor" der Rente in so einem Fall deutlich reduziert.

    Die Sparpläne haben den großen Vorteil, dass sie kaum Gebühren kosten, wenn man eine passende Bank hat, flexibel sind, Rendite je nach Verlauf natürlich variable, aber auf lange Sicht bei den großen Aktienindizes zumindest historisch immer positiv sind und die Erlöse nur nach Kapitalertragsteuer versteuert werden, was gerade bei hohem Einkommen einen großen Vorteil darstellt auch gegenüber der Vermietung von Immobilien. Gibt aber natürlich auch viele, die damit gute ERfahrungen gemacht haben. Stehen also einige Alternativen zur Verfügung. ;) Ich schmeiße nur ungern mein Geld in Form von Gebühren Versicherungs bzw. Fondsgesellscahften hinterher. Und bei Rürup, Entgeltumwandlung und Co. geht da sehr viel verloren und man erkennt noch nicht mal genau, wofür und wieviel das ist.
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  5. #15
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    Sorry für die späte antwort, war im urlaub.

    ja, folge deiner arguemtation absolut, danke für deine sicht, hat mir geholfen. Bin sicher, deine sparpläne haben deinen verlust bereits kompensiert.

    P.S.
    Hatte hier das beispiel mit dem spitzenverdiener (6900€), hab den falschen link gepostet glaube ich: https://www.finanztip.de/betrieblich...eltumwandlung/



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