Die wurden doch angekündigt und stehen auch im Infoheft des IMPP.
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Hallo zusammen,
ich habe mich an Tag1 ja extrem über die verknüpften Fragen geärgert, da man ja wenn man eine Frage falsch hat dementsprechend Folgefehler macht bei den weiteren Fragen.
Ist sowas rechtlich überhaupt erlaubt? Oder kann man die guten Gewissens anfechten und wie würdet ihr das machen?
LG
Die wurden doch angekündigt und stehen auch im Infoheft des IMPP.
Ja, aber dass es angekündigt wurde, heißt ja nicht gleich auch, dass solche Fragen erlaubt sind...
Weiß ja nicht was ein Anwalt dazu sagen würde, der sich darauf spezialisiert hat.
Finde es einfach nicht fair, dass wegen einem Fehler gleich 3 Punkte verloren sind.
Warum sollte es nicht erlaubt sein? "Unfair" braucht eine Argumentationsbasis.
Anfechten wird selbstverständlich nicht erfolgreich sein - die Spielregeln wurden nicht verletzt sondern verändert.
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Meinst du denn die Folgefragen, z.B. bei Pityriasis rosea, wo man wissen musste (1. Frage), was das ist, damit man beantworten kann, wie man das behandelt (2. Frage) bzw. diagnostiziert (3. Frage)? Wüsste nicht, warum das nicht "erlaubt" wäre... Letztendlich gab es ähnliche Fragen bisher, wo man, wenn man das Oberthema nicht konnte, locker 4-5 Fragen nicht beantworten konnte. Bei uns war es zum Glück nur um die 3 Fragen, oder?
Na ja, "ein" Fehler ist das nicht. Kann mir nicht vorstellen, dass man die (Blick-)Diagnose falsch hat, aber dann prinzipiell wüsste, wie man das Krankheitsbild behandelt. Theoretisch ist es möglich, aber irgendwie unlogisch, oder?
PS: Ich habe gar nicht mitbekommen, dass dieser Fragentyp angekündigt war? Jedenfalls waren es aber auch überwiegend recht dankbare Fragen... Wenn du etwas anfechten möchtest, dann lieber die Fragen unserer Liste hier im Forum, da gibt es nämlich zahlreiche, die nicht okay waren. Da bestehen zumindest recht gute Chancen.
Geändert von escitalopram (19.04.2018 um 15:48 Uhr)