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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    "Wenn was passiert..." Ihr Angsthasen...lol...Es geht nicht darum, ob was passiert. Kein normales Haus würde einen Dienstvertrag ohne Approbation unterschreiben und einen Anfänger zu einem Patienten zulassen. Es wäre untypisch für Deutschland. Irgendwo Z. B. in Kasachstan oder Italien wäre es möglich.



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  2. #7
    jinkxed
    Guest
    Zitat Zitat von histopatho Beitrag anzeigen
    "Wenn was passiert..." Ihr Angsthasen...lol...Es geht nicht darum, ob was passiert. Kein normales Haus würde einen Dienstvertrag ohne Approbation unterschreiben und einen Anfänger zu einem Patienten zulassen. Es wäre untypisch für Deutschland. Irgendwo Z. B. in Kasachstan oder Italien wäre es möglich.
    Naja weiß nicht, habe sogar schon am Uniklinikum einige Male erlebt, dass fertige Ärzte aus dem Ausland ohne deutsche Approbation (und die Anrechnung/Erkennung hat gut 1-2 Jahre gedauert) aus Mangel und Not auf Patienten losgelassen wurden



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  3. #8
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    Die haben einen Berufserlaubnis für ausländische Ärzte. Das ist was anderes.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von histopatho Beitrag anzeigen
    "Wenn was passiert..." Ihr Angsthasen...lol...Es geht nicht darum, ob was passiert. Kein normales Haus würde einen Dienstvertrag ohne Approbation unterschreiben und einen Anfänger zu einem Patienten zulassen. Es wäre untypisch für Deutschland. Irgendwo Z. B. in Kasachstan oder Italien wäre es möglich.
    Ist doch Quatsch. Ich kenne einige Leute, die schon vor dem Examen einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Da steht dann irgendwo "Vorraussetzung ist die Erteilung der Approbation".



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  5. #10
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Ist doch Quatsch. Ich kenne einige Leute, die schon vor dem Examen einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Da steht dann irgendwo "Vorraussetzung ist die Erteilung der Approbation".
    Ganz genau. Deshalb steht in Hessen auch in allen LPA-Hinweisen zum M3, dass die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit ohne Approbation eine Straftat ist.

    @ayamo:

    Das ist deine Verantwortung, da kannst du dich nicht einfach bequem auf das LPA oder den Arbeitgeber ausreden. Dass ein gestellter Antrag nicht reicht sollte einem eigentlich klar sein, du darfst ja auch nicht nach dem Stellen eines Antrages auf einen Führerschein Auto fahren oder nach dem Stellen eines Antrages auf einen Reisepass in die USA fliegen.

    Anfang Januar wäre mir persönlich etwas zu knapp - würde eher den 15. Januar wählen. Schon alleine um nochmal etwas durchatmen zu können Aber das hängt natürlich auch von deiner finanziellen Situation ab, und davon wie flexibel dein zukünftiger Arbeitgeber ist. Sobald du deinen Examenstermin kennst, kannst du besser planen - kann ja auch schon Anfang November sein.



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