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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Mein Chef hat die volle Weiterbildungsermächtigung. Nun ist es so, dass er in den wohlverdienten Ruhestand geht und der neue Chef allerdings nicht gleich, sondern ein paar Monate später kommt.
    Ist während der Zeit meine Weiterbildung trotzdem gewährleistet und anerkannt?



  2. #2
    small but dangerous
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    Den Fall hatte ich auch mal, da wurde dem Stellvertreter des Chefs bzw. Interimschef die Weiterbildungsermächtigung für die Übergangszeit übertragen. Musste aber bei der ÄK beantragt werden, automatisch lief das nicht.



  3. #3
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Und wer beanteagt dies? Die Klinik?



  4. #4
    small but dangerous
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    Ich glaube derjenige, der die Ermächtigung haben will.



  5. #5
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    In der Regel der komissarische Stellvertreter, meist der leitende Oberarzt. Der muss sich nur rechtszeitig drum kümmern und es bei der Ärztekammer beantragen.



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