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Aus der Praxis empfielt sich in der Tat eine Nachfrage bei der ÄK- als kleiner grundsätzlicher Hinweis noch, daß das bei bestimmten Problemen vielleicht nicht mit Nennung des richtigen Ort und Namens sinnvoll ist. Falls die Klinik nämlich geschludert hat und/oder die WBE entzogen wurde (oder wird) dann geht das erst mal zu Lasten des WBA.
Übrigens ist bei einigen ÄK übliches Procedere, daß neue CA erst mal ein Jahr WBE zugesprochen bekommen und den Rest erst nach einem längeren Verfahren. Also nicht irritieren lassen, wenn der neue CA erst mal nur ein Jahr hat.
Im übrigen läßt sich das ganze (wer hat welche Ermächtigung nach welcher WBO wofür...) mit ein paar Mausklicks bei der jeweiligen ÄK online nachprüfen...und im Zweifelsfall zählt die Liste der ÄK...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"