Den Fall hatte ich auch mal, da wurde dem Stellvertreter des Chefs bzw. Interimschef die Weiterbildungsermächtigung für die Übergangszeit übertragen. Musste aber bei der ÄK beantragt werden, automatisch lief das nicht.
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Mein Chef hat die volle Weiterbildungsermächtigung. Nun ist es so, dass er in den wohlverdienten Ruhestand geht und der neue Chef allerdings nicht gleich, sondern ein paar Monate später kommt.
Ist während der Zeit meine Weiterbildung trotzdem gewährleistet und anerkannt?
Den Fall hatte ich auch mal, da wurde dem Stellvertreter des Chefs bzw. Interimschef die Weiterbildungsermächtigung für die Übergangszeit übertragen. Musste aber bei der ÄK beantragt werden, automatisch lief das nicht.
Und wer beanteagt dies? Die Klinik?
Ich glaube derjenige, der die Ermächtigung haben will.
In der Regel der komissarische Stellvertreter, meist der leitende Oberarzt. Der muss sich nur rechtszeitig drum kümmern und es bei der Ärztekammer beantragen.