Auch wichtig: das Datum des Zeugnisses bzw. der Unterschrift des Chefs muss NACH dem Zeitraum liegen den er bescheinigt. Also nicht Datum vom letzten Tag sondern mindestens am Tag danach...
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Ja, unbedingt vor dem Abschied des Chefs alles unterschreiben lassen incl vorläufigem Zeugnis. Und genau beim neuen Chef beobachten, ob er/sie die erforderliche Weiterbildungsbefugnis erhält. Falls nicht: wechseln!
Und möglichst auch gleich anerkennen lassen bei der Ärztekammer, nicht dass dann nach Jahren irgendetwas falsch ist und du nicht mehr an die Person rankommst, sei es durch Tod oder sonstiges Hindernisse.
Auch wichtig: das Datum des Zeugnisses bzw. der Unterschrift des Chefs muss NACH dem Zeitraum liegen den er bescheinigt. Also nicht Datum vom letzten Tag sondern mindestens am Tag danach...
https://www.aekno.de/page.asp?pageID=6159#inhaltlich
"Das Zeugnis muss ausgestellt werden von dem für den Röntgenbereich zuständigen Strahlen*schutzbeauftragten. Das ist in der Regel der Chefarzt oder ein Oberarzt im klinischen Bereich oder der Praxisinhaber. Es sollte in drei Abschnitte gegliedert sein und etwa folgende Angaben enthalten:"
Danke für die Tipps. Meine Kollegen und ich kümmern uns. Es war bis jetzt nichts geregelt.
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Bist du dir sicher, dass das nicht die Antwort auf das Thema "Strahlenschutz..." war? http://www.medi-learn.de/foren/showt...hutz&p=2053659
Ansonsten gilt in Bayern:
"Die Sachkunde wird unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes, der auf dem betreffenden Anwendungsgebiet die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, erworben."
http://www.blaek.de/docs/aerztliche_...kunde_2014.pdf
Nix Oberarzt. Nix Chefarzt.
Mei, im Schlimmsten Fall muss einem der Chefarzt bescheinigen, dass man bzgl. der Röntgenbefundung dem anderen Assistenzarzt zugeteilt war... sollte auch kein Thema sein.