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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Die Anmeldung funktioniert bis 3 Monate nach Arbeitsbeginn/Arbeitgeberwechsel, soweit ich das noch im Kopf habe. Wenn die Frist versäumt wird, werden bereits gezahlte Beiträge nicht mehr ans Versorgungswerk übergeleitet und sind sozusagen weg. Den entsprechenden Bescheid hab ich immer recht fix zurückgeschickt bekommen.

    Tip: Solltest du vorher schon mal gearbeitet haben (z.B. Studentenjob ect) und kleine Beiträge in die gesetzliche RV eingezahlt haben, kannst du dir das Geld wiederholen, waren bei mir immerhin ein paar hundert Euro.



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von 16matti Beitrag anzeigen
    Tip: Solltest du vorher schon mal gearbeitet haben (z.B. Studentenjob ect) und kleine Beiträge in die gesetzliche RV eingezahlt haben, kannst du dir das Geld wiederholen, waren bei mir immerhin ein paar hundert Euro.
    Noch eine dumme Frage von einer Ahnungslosen Wie genau stelle ich das an?



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Puh...wie war das nochmal...Es gibt auf der Homepage der RV einen Antrag dafür (unter Anträge/Downloads oder ähnlich: Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen) der war allerdings >10 Seiten lang und etwas kompliziert.

    Es lohnt sich aber, einfach dort anzurufen und kurz die Situation zu klären, welche Unterlagen benötigt werden (v.a. waren das die ganzen Sozialversicherungsbescheinigungen der vorherigen Tätigkeiten). Danach einen Termin mit dem netten Sachbearbeiter vor Ort vereinbaren. Der hat sich alles kurz angeschaut und den Antrag direkt weitergeleitet. War alles sehr nett und schnell, perfekter Service. (Ohne Garantie, dass das überall so läuft😁). Viel Erfolg!



  4. #9
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    Zitat Zitat von Homunculus815 Beitrag anzeigen
    Noch eine dumme Frage von einer Ahnungslosen Wie genau stelle ich das an?
    such bei der deutschen rentenversicherung nach formular V0900.



  5. #10
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    Kann sein, dass das so geheissen hat...😁



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