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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #106
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    ...weils irgendwer als Arbeitsanweisung festgelegt hat...irgendwann und ohne Hinterfragen
    An Aussagen des Labors würde ich die Rechtslage nicht unbedingt festmachen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #107
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
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    Richtig:
    Die Deutsche AIDS-Gesellschaft
    (DAIG) und die Österreichische AIDS-Gesellschaft
    (ÖAG) fordern jedoch ein Einverständnis
    des Indexpatienten zur Durchführung des HIVTestes
    und der Hepatitis-Serologie. Eine Ablehnung
    des HIV-Testes durch die Indexperson sei
    zu respektieren [2]. Dies wurde als AWMF-Leitlinie
    publiziert (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
    Medizinischen Fachgesellschaften –
    http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/
    ll/055–004d.htm).
    Und die haben das sogar in eine Leitlinie gepresst.
    I'm a very stable genius!



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  3. #108
    the day after
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    ...weils irgendwer als Arbeitsanweisung festgelegt hat...irgendwann und ohne Hinterfragen
    An Aussagen des Labors würde ich die Rechtslage nicht unbedingt festmachen.
    Weil man vielleicht schon irgendwann mal damit vor den Kadi gezogen wurde und aufgrund dessen auf solche Sachen besteht?

    Seit wann ist das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten geringer zu sehen als das des medizinischen Personals?



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  4. #109
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Wo ist jetzt das Selbstbestimmungsrecht des Personals beeinträchtigt?
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Hmmm. Bin ich jetzt der Einzige, der das zumindest fragwürdig findet? Ja, mag sein, dass eine Testung, wenn bereits im Labor Blut ist, und man dieses Blut dafür verwenden kann, zumindest nicht bestraft wird. Aber eine Blutentnahme? Wenn der Patient das ablehnt? Also weder in die Blutentnahme selbst, noch in die HIV-Testung? Was willst Du dann machen? Den Patienten festhalten? Unter Zwang die Blutentnahme? [...]
    Auf jeden Fall fragwürdig - das ist beim rechtfertigenden Notstand immer so (Abwägung von Rechtsgütern, im Gegensatz dazu die Notwehr mit "Recht gegen Unrecht").
    BE erzwingen würde ich, glaube ich, unter kaum einem Umstand machen. Da fallen mir nur Sachen ein, in denen der Patient selbst gefährdet ist (Intox in suizidaler Absicht, oder sowas). Wird auch im Artikel abgeraten.

    Eine Möglichkeit wäre: Der Patient ist komatös und daher grundsätzlich einwilligungsunfähig. Mutmaßlich würde der Patient einwilligen, also ist die Blutentnahme zwecks HIV-Testung straffrei (grundsätzlich gleicher Maßstab wie an jede andere Körperverletzung).

    Andere Möglichkeit: Der Patient lehnt die Blutentnahme zur HIV-Testung ab. Vor der nächsten Blutentnahme, die aus anderen Gründen indiziert ist, klärt der Arzt ihn darüber auf, dass er gegen den Willen des Patienten mit dieser Probe eine HIV-Testung vornehmen wird. Der Patient wiederholt seine Ablehnung, willigt in BE und Bestimmung der anderen Werte ein und weist darauf hin, dass er Haus und Arzt verklagen wird. Die HIV-Testung bleibt nach gerichtlicher Prüfung wegen rechtfertigendem Notstand straffrei.
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Ich bin jetzt mal böse: ^^ spiegelt die Meinung eines Juristen wieder. Ob das wirklich Bestand hat, sei mal dahingestellt.
    Denn wenn das wirklich so allgemeingültig wäre... warum gibt es dann immer noch die Aufklärungsbögen "HIV-Test" mit der entsprechenden Einwilligung?
    Bin mir nicht ganz sicher, ob ich verstehe worauf du hinaus willst. Meinst du, weil man mit der Argumentation "eigentlich jeden testen könnte, wenn man Bock hat"?
    Vertrauen und Patientenautonomie. Wider Willen eines einwilligungsfähigen Patienten handeln muss die Ultima ratio bleiben - das kann nur im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes passieren.

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Aber das würde ich niemals als so selbstverständlich postulieren, frei nach dem Motto: Liebe WBA, wenn ihr mal in der Situation seid, dann macht das so und so, das ist völlig in Ordnung. [...]
    Das tu' ich auch nicht...

    Umgekehrt und grundsätzlich wäre meine Message in diesem Zusammenhang: Liebe Studenten und WBA, wenn man euch weismachen will, dass die Patientenautonomie ein nicht relativierbares Rechtsgut ist, dann ist das falsch.

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Aus der Praxis und mal völlig weg von den hypothetischen Überlegungen und Aussagen von "Gelehrten":
    Unser Labor, das ja die Untersuchungen und Tests durchführt, verlangt explizit VOR HIV Tests eine Aufklärung mit Unterschrift vom Patienten. Ohne diese Aufklärung (Ausgedruckt und Unterschrieben) wird da erst gar nicht die Maschine angeworfen.
    Wenn man das alles nach Ansicht von Juristen oder Medizinern nicht braucht, warum wollen die das dann trotzdem haben?
    Will ich doch hoffen, schließlich ist die HIV-Testung ohne Einwilligung eine Straftat und der rechtfertigende Notstand kein Routine-Laborfall.



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  5. #110
    the day after
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    04.05.2003
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    9.503
    Seufz, ich gebe es auf. Aber wie bereits erwähnt, es ist mir egal, wie andere Menschen mit Einwilligungsfähigkeit, BE zur HIV-Testung und ähnlichem umgehen, solange ich nicht für diese Leute gerade stehen muss.



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