...weils irgendwer als Arbeitsanweisung festgelegt hat...irgendwann und ohne Hinterfragen
An Aussagen des Labors würde ich die Rechtslage nicht unbedingt festmachen.
...weils irgendwer als Arbeitsanweisung festgelegt hat...irgendwann und ohne Hinterfragen
An Aussagen des Labors würde ich die Rechtslage nicht unbedingt festmachen.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Richtig:
Und die haben das sogar in eine Leitlinie gepresst.Die Deutsche AIDS-Gesellschaft
(DAIG) und die Österreichische AIDS-Gesellschaft
(ÖAG) fordern jedoch ein Einverständnis
des Indexpatienten zur Durchführung des HIVTestes
und der Hepatitis-Serologie. Eine Ablehnung
des HIV-Testes durch die Indexperson sei
zu respektieren [2]. Dies wurde als AWMF-Leitlinie
publiziert (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften –
http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/
ll/055–004d.htm).
I'm a very stable genius!
Wo ist jetzt das Selbstbestimmungsrecht des Personals beeinträchtigt?
Auf jeden Fall fragwürdig - das ist beim rechtfertigenden Notstand immer so (Abwägung von Rechtsgütern, im Gegensatz dazu die Notwehr mit "Recht gegen Unrecht").
BE erzwingen würde ich, glaube ich, unter kaum einem Umstand machen. Da fallen mir nur Sachen ein, in denen der Patient selbst gefährdet ist (Intox in suizidaler Absicht, oder sowas). Wird auch im Artikel abgeraten.
Eine Möglichkeit wäre: Der Patient ist komatös und daher grundsätzlich einwilligungsunfähig. Mutmaßlich würde der Patient einwilligen, also ist die Blutentnahme zwecks HIV-Testung straffrei (grundsätzlich gleicher Maßstab wie an jede andere Körperverletzung).
Andere Möglichkeit: Der Patient lehnt die Blutentnahme zur HIV-Testung ab. Vor der nächsten Blutentnahme, die aus anderen Gründen indiziert ist, klärt der Arzt ihn darüber auf, dass er gegen den Willen des Patienten mit dieser Probe eine HIV-Testung vornehmen wird. Der Patient wiederholt seine Ablehnung, willigt in BE und Bestimmung der anderen Werte ein und weist darauf hin, dass er Haus und Arzt verklagen wird. Die HIV-Testung bleibt nach gerichtlicher Prüfung wegen rechtfertigendem Notstand straffrei.
Bin mir nicht ganz sicher, ob ich verstehe worauf du hinaus willst. Meinst du, weil man mit der Argumentation "eigentlich jeden testen könnte, wenn man Bock hat"?
Vertrauen und Patientenautonomie. Wider Willen eines einwilligungsfähigen Patienten handeln muss die Ultima ratio bleiben - das kann nur im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes passieren.
Das tu' ich auch nicht...
Umgekehrt und grundsätzlich wäre meine Message in diesem Zusammenhang: Liebe Studenten und WBA, wenn man euch weismachen will, dass die Patientenautonomie ein nicht relativierbares Rechtsgut ist, dann ist das falsch.
Will ich doch hoffen, schließlich ist die HIV-Testung ohne Einwilligung eine Straftat und der rechtfertigende Notstand kein Routine-Laborfall.
Seufz, ich gebe es auf. Aber wie bereits erwähnt, es ist mir egal, wie andere Menschen mit Einwilligungsfähigkeit, BE zur HIV-Testung und ähnlichem umgehen, solange ich nicht für diese Leute gerade stehen muss.