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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Geschäftsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit funktionieren aber entscheidend anders als die Einwilligungsfähigkeit. Nochmal: Existiert die 24 h Regel tatsächlich? Ich bin fest überzeugt, dass es sie nicht gibt - die Einwilligungsfähigkeit pauschal abzuerkennen ist doch völlig kontraproduktiv; aus dem Grunde ist sie ja auch nicht starr altersgebunden, mit diversen kognitiven Einschränkungen vereinbar usw.

    Was macht dich bei der HIV-Geschichte so sicher - beziehungsweise welche Rechtsprechung soll das sein? Vergleichbarer Fall aus der Rechtsprechung ist allerdings der, durch rechtfertigenden Notstand straffreie, Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch Bruch der Schweigepflicht beim HIV-Positiven, der sich trotz ungeschütztem GV weigert seinen Partner selbst von der Erkrankung zu unterrichten.

    Beispielfall: Nadelstichverletzung bei Risikopatient. PEP wird sofort begonnen, Blut ist vorhanden, der Patient verweigert aber die Testung oder haut ab. Gegebenenfalls noch schwere UAW unter PEP. Ich würde eher bezweifeln, dass die Testung in beiden Fällen strafbar wäre.



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  2. #27
    the day after
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    Ich habe nicht die Muße dir das jetzt rauszusuchen.

    Falls du bereits ärztlich tätig sein solltest, sollte dir das alles aber bekannt sein.



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  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ohne Einwilligung keine Testung. Das mit den 24 Stunden halte ich für übertrieben. Ja, eine postive Diagnose kann erhebliche Folgen haben, aber das wird der Patiente schon kapieren, wenn er soweit wieder klar ist.
    Alternativ KÖNNTE man den Patienten ja routinemäßig bei der Aufnahme nach seinem Einverständnis fragen (bleiben noch die Notfallpatienten, aber einen Teil hätte man schon).

    Eine Alternative wäre ja eine anonymisierte Testung- aber das ist noch nicht erlaubt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #29
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Was den Arbeitsschutz- "meine" Branche ist schon auf de Level "Welche Kopfbedeckung bietet einen guten Sonnenschutz und sieht nicht allzu dämlich aus", die Arbeitgeber stellen Sonnen- und Hautcreme. Viele bezahlen schon den individuellen Gehörschutz.

    Und die Medizin bekommt es nicht geregelt, Schutzbrillen, Gesichtsschilde, feuchtigkeitsundurchlässige Schürzen und Schuhe bei entsprechenden OPs etc. zur Verfügung zu stellen.

    "unsere" Azubis lernen Haut- und Lärmschutz in den Berufsschulen bis zum Erbrechen und von Berichten weiss ich ,dass gerade der Nachwuchs eher drauf achtet. Und in der Medizin werden Studenten noch ausgelacht, wenn sie nach PSA fragen.
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  5. #30
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Nein, Solara, eine 24 h Regel ist mir nicht bekannt - bin mir auch nach wie vor sicher, dass es sowas nicht gibt...

    Zur HIV-Testung bei rechtfertigenden Notstand gibt es offenbar keine Rechtsprechung (Stand 2008: Wicker et al. (2008), "HIV-Test nach Nadelstichverletzung: Muss der Indexpatient zugestimmt haben?", Dtsch med Wochenschr 2008; 133(28/29): 1517-1520). Die Autoren im verlinkten Artikel teilen meine Auffassung.



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