Geschäftsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit funktionieren aber entscheidend anders als die Einwilligungsfähigkeit. Nochmal: Existiert die 24 h Regel tatsächlich? Ich bin fest überzeugt, dass es sie nicht gibt - die Einwilligungsfähigkeit pauschal abzuerkennen ist doch völlig kontraproduktiv; aus dem Grunde ist sie ja auch nicht starr altersgebunden, mit diversen kognitiven Einschränkungen vereinbar usw.
Was macht dich bei der HIV-Geschichte so sicher - beziehungsweise welche Rechtsprechung soll das sein? Vergleichbarer Fall aus der Rechtsprechung ist allerdings der, durch rechtfertigenden Notstand straffreie, Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch Bruch der Schweigepflicht beim HIV-Positiven, der sich trotz ungeschütztem GV weigert seinen Partner selbst von der Erkrankung zu unterrichten.
Beispielfall: Nadelstichverletzung bei Risikopatient. PEP wird sofort begonnen, Blut ist vorhanden, der Patient verweigert aber die Testung oder haut ab. Gegebenenfalls noch schwere UAW unter PEP. Ich würde eher bezweifeln, dass die Testung in beiden Fällen strafbar wäre.