Guck mal, wie sehr sich die Themen gleichen:
==> https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?75677
6 Jahre ist das schon wieder her...
I'm a very stable genius!
Selbstverständlich kann ein noch-weggeballerter Patient nicht wirksam einwilligen - um den Zustand geht es überhaupt nicht. Warum sollte man das aber mehrere Stunden Schlaf später, ggf. sogar eine Nacht später, wie auch immer; eben in einwandfreiem kognitiven Zustand immer noch nicht können?
Aus Sicht der Patientenautonomie: Bei Kindern und kognitiver Störung prüfe ich zurecht aufwändig die Einwilligungsfähigkeit und hole psychiatrische Konsile ein, nach ÖGD ist sie pauschal für 24 h verwirkt? Unethisch, Quatsch!
Gesocks, es ist komplett egal, was du tust.
Dann kläre auf, wenn du meinst, man sei nach einer Vollnarkose einwilligungsfähig.
Mir geht es hier um die beginnenden Assistenzärzte, die unsicher sind ob der Fallstricke der ärztlichen Aufklärung.
Unethisch ist lediglich, wenn du meinst, da rechtsgültig aufzuklären.
Prüfst du denn genauso aufwändig wie bei den von dir angeführten Beispielen, ob der Patient nach Propofol (wann?) einwilligungsfähig ist?
Lässt du die Leute selbst am Steuer heimfahren nach ner Sedierung bzw Vollnarkose?