Zitat von
Homunculi
Deine Wartesemester werden nicht verfallen, nur weil du dich dieses Jahr nicht beworben hast.
Erstens: Im Masterplan 2020 (der jetzt ohnehin hinfällig ist, dank Gerichtsurteil) war geplant, dass nur noch Bewerbungssemester zählen sollen. Begleitend dazu wurde eine zweijährige Übergangsphase beschlossen, in denen Altbewerber ab 2018 auf jeden Fall ihr Interesse durch Bewerbung bekunden müssen, damit ihre gesammelten Semester als "Berwerbungssemester" anerkannt werden. Die Übergangszeit betrug nach Plan zwei ganze Jahre, ab 2018. Natürlich wurde den Leuten empfohlen sich ab 2018 jedes Semester zu bewerben, einfach um auf der sicheren Seite zu sein. Notwendig war eine Bewerbung direkt im Jahr 2018 jedoch nicht, sondern spätestens bis 2020. Eine Bewerbung für das Sommersemster 2019 hätte also in deinem Fall auch genügt.
Zweitens: Abgesehen davon ist der Masterplan 2020 ohnehin auf Eis gelegt, bzw. nun irrelevant. Teile davon könnten sich natürlich in der Neuregelung wiederfinden, aber eine Einführung von Bewerbungssemestern ohne Übergangszeit kann ich mir nicht vorstellen.
Um zu meinem ursprünglichen Punkt zu kommen:
Die "Spontanberufenen" werden jetzt zu "Spontanberufenen mit Pistole auf der Brust". Jetzt oder nie.
Die Berwerberzahlen werden wohl nicht total ausufern, aber um die Wartesemester in Richtung 15+ zu pushen mit Sicherheit. Dazu braucht es nur 400-500 Bewerber mehr. Und das Thema is regelmäßig in den Tagesthemen...