Ja, du musst dir die Befreiung von der DRV holen und Beiträge ans Versorgungswerk zahlen.
Und du solltest so Sachen wie Haftpflicht und Unfallversicherung/BGliche Absicherung klären.
Argumente auf die sich die DRV beruft um eine Selbständigkeit zu verneinen:
- Wie läuft das mit der Zuweisung von Aufträgen (Bei den Notärzten wird argumentiert, dass die Leitstelle die Einsätze zuweist, der Notarzt den Einsatz nicht ablehnen kann und auch keine eigenen "Kunden" aquirieren kann)
- Nutzung von Räumlichkeiten (da hatten Lehrer im Götheinstitut wohl richtig Spass mit)
- Nutzung von Einrichtungen und Materialien des Arbeitgebers (um als Notarzt selbständig zu sein, soll man laut DRV tunlichst ein eigenes NEF mit kompletter Einrichtung besitzen)
- Nutzung von Personal des Arbeitgebers
- unternehmerisches Risiko (Verdienstausfall- wobei DAS die DRV nicht interessiert, Investitionen in Betriebsmittel)
- Weisungsgebundenheit (DAS hat man den Notärzten so halb zugestanden. Aber irgendeinen Trick gefunden, damit das nicht zählt)
- Einbindung in die Organisationsstruktur des Arbeitgebers- Teilnahme an Besprechungen, Dienstpläne, Nutzung eines firmeneigenen Briefkopfs...
Das mit Räumlichkeiten, Einrichtung und Personal kann man dadurch umgehen, dass man dafür bezahlt.
Wenn dein Auftraggeber nur Gutachten vermittelt und du aussuchen kannst, was du davon machst und ansonsten komplett frei in deiner Arbeitsgestaltung bist und du dich quasi in die Räumlichkeiten einmietest, dann hast du ganz gute Chancen.