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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Medi Avatar von DocCoxen
    Mitglied seit
    26.09.2004
    Beiträge
    197
    Hallo Ihr,

    ich habe eine neue Stelle angetreten und werde nach drei Monaten in den Mutterschutz gehen und danach in Elternzeit. Unter Umständen werde ich mich nach dieser Zeit nach einer neuen Stelle umsehen (aber im gleichen Fachgebiet), da mein Mann wahrscheinlich versetzt wird.

    Gehen meine 3 Monate dabei verloren oder werden sie mir angerechnet? Bzw. zählen die 14Wochen Mutterschutz dazu? Dann hätte ich nämlich sozusagen 6Monate... Wäre ja irgendwie ärgerlich und fies, wenn man so benachteiligt werden würde .

    Bin gespannt auf Eure Antworten (in den alten Threads widersprachen sich die Leute diesbezüglich)

    Grüße
    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden"
    (Sokrates)



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  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
    11.09.2003
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    da wo die Sonne aufgeht
    Semester:
    Fach-Kind
    Beiträge
    4.777
    z.B. aus der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 - in der Fassung des Beschlusses vom 11. Oktober 2009, Abschnitt A, §4:
    "(4) Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen dieser Wei*terbildungsordnung; in deren Rahmen kann der Vorstand Näheres in Richtlinien bestimmen.
    Zeiten unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit angerechnet werden, wenn dies in Abschnitt B oder C vorgesehen ist.
    Eine Unterbrechung der Weiterbildung, zum Beispiel wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst, überwiegende wissenschaftliche Tätigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, kann nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden.
    Tariflicher und gesetzlicher sowie sonstiger arbeitsrechtlicher Erholungsurlaub bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist keine Unterbrechung."

    Die Zeit des Mutterschutzes wird also mit größter Sicherheit nicht angerechnet (fände ich auch ehrlich gesagt widersinnig, weil du ja in deiner Weiterbildungszeit praktische Erfahrungen sammeln sollst und insofern eine Weiterbildung im Mutterschutz nicht stattfindet). Was mit den drei Monaten passiert - gute Frage.
    Warum rufst du nicht einfach deine Landesärztekammer an und klärst das mit denen? Du wirst hier _nie_ eine definitive, verlässliche Aussage erhalten.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  3. #3
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    30.693
    Den Mutterschutz vor der Geburt darf die werdende Mutter ja dankend ablehnen, sprich zu dieser Zeit arbeiten, was dann natürlich angerechnet werden würde. Damit kämest Du aber dann nur auf 4,5 Monate insgesamt, der Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend, selbst wenn Dein Arbeitgeber Dir entgegen kommen wollte und Dir netterweise diese Zeit bescheinigen würde (über den Sinn/die "Gerechtigkeit" kann man streiten), so würde es absolut dennoch nicht gehen, da Du acht Wochen nach der Geburt einfach nicht arbeiten darfst und somit auch kein Spielraum der Anerkennung gegeben ist. Da aber sinngemäß im MuSchG (?) wohl steht, dass man als werdende Mutter nicht benachteiligt werden darf, stellt sich die Frage, ob vielleicht die LÄK Dir insofern entgegen kommen würde, dass sie Dir erlaubt, sofern kein Arbeitgeberwechsel nach der Elternzeit stattfindet, die ersten drei Monate dennoch anzuerkennen, vielleicht dies sogar müssen. Aber das würde ich genau nachfragen und zwar im Vorfeld.

    Eine schöne Schwangerschaft, gute Geburt und ein pflegeleichtes Kind wünsche ich Dir jedenfalls



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  4. #4
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
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    Zitat Zitat von DocCoxen Beitrag anzeigen
    Bzw. zählen die 14Wochen Mutterschutz dazu? Dann hätte ich nämlich sozusagen 6Monate... Wäre ja irgendwie ärgerlich und fies, wenn man so benachteiligt werden würde .
    Wie genau darf ich das verstehen? Du fändest es unfair, wenn dir die 14 Wochen Mutterschutz nicht angerechnet würden? Eine Zeit in der Du dich zwar um dein Mutterdasein kümmerst, aber weder praktische noch theoretische Erfahrung in deinem Beuf sammelst? Oder habe ich da was falsch verstanden?

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Ich verstehe es eher so, dass sie es nicht so dolle findet, dass aus Gründen, die nun mal nicht zu ändern sind, diese ersten drei Monate unter den Tisch fallen werden. Ein Stellenwechsel nach drei Monaten, weil die Stelle einem nicht zusagt, ist ja anders gelagert als ein Kind zu bekommen.



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