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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
    Mitglied seit
    16.04.2004
    Beiträge
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    Hallo liebe Kollegen,
    ich bin als Angestellter freiwillig (da über der Beitragsgrenze)
    versichert und habe meine Stelle Ende März gekündigt.
    Da ich einen Monat herumreisen möchte, fängt die nächste
    Stelle erst am 1. Mai an, was mich zu der Frage führt,
    wie hoch für den freien Monat (da kein Einkommen)
    meine KV berechnet wird.
    Da es sicher hier Leute gibt, die schon mal in einer ähnlichen
    Situation waren, vielleicht kann mir jemand da weiterhelfen?
    Ich wollte mich nicht extra arbeitslos melden, da eh keine
    Leistung zu erwarten und keine Lust auf Papierkrieg.
    Beste Grüße
    und schönen Sonntag noch!
    S.



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  2. #2
    Platin-Mitglied Avatar von LasseReinböng
    Mitglied seit
    17.06.2003
    Semester:
    5+ WBJ.
    Beiträge
    2.062
    Du wirst in der GKV ca. 135 Euro/Monat zahlen müssen - darunter geht es nicht. War bei mir nach dem Studium ohne Einkommen, ALG I bzw. II o.ä. der Fall.

    http://www.dak.de/content/daktarife/kvfreiwillig.html ---- ganz nach unten scrollen.
    Dark humor is like food - not everyone get's it (Joseph Stalin)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.06.2007
    Beiträge
    8
    Habe auch einen Monat zwischen 2 Stellen nichts getan und musste bei meiner GKV nichts zahlen. Es gibt eine so genannte "Nachversicherungspflicht" der KK. D.h. nach Mitgliedsende müssen sie dich trotzdem noch einen Monat nachversichern. Das geht aber nur max. einen Monat.



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  4. #4
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
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    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.979
    Muß nochmal nachfragen: gilt das mit der Nachversicherungspflicht denn auch, wenn man sich nicht arbeitslos meldet?
    Werde Dienstag mal bei der Krankenkasse anrufen und dann hoffentlich noch weitere Infos beisteuern können...
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #5
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
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    Fachhühnchen
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    So, hab das Gedöns nun auch hinter mir.
    Als freiwillig gesetzlich Versicherter hat man im ersten Monat nach der eigenen Kündigung ja eine Sperre vom Arbeitsamt, dh. die Krankenkassenbeiträge müssen sowieso selbst getragen werden. Erst ab dem 2. Monat zahlt das Amt!

    Der Beitrag liegt aktuell bei 149 Euro/Monat.
    Habe mich nicht arbeitslos/-suchend gemeldet, bin ja eh weg....
    Don't be afraid of work - fight it!!





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