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Thema: Zivildienst

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ich habe vom 2. September 2003 bis zum 30. Juni 2003 meinen Zivildienst in dem Altenheim St.Josef in München (http://www.muenchenstift.de/muesti/muestift.htm) gemacht gemacht Zu beginn des Wintersemesters 2003/2004 möchte ich ein Medizinstudium beginnen, doch da dieser Studiengang über die ZVS läuft weiss ich noch nicht genau, ob es klappt und in welche Stadt ich komme. Ich hab daher folgende Fragen: Kann man den Zivildienst auf die Krankenpflegedienst anrechen lassen und wie viel wird davon angerechnet? Wenn ja welche Unterlagen werden dafür benötigt.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen schon in Voraus

    Mit freundlichen Grüssen Johannes Günzel



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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
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    31.01.2002
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    Tübingen
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    6.701
    Sehr geehrter Herr Günzel,

    wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen, daß ein in einem Altenpflegeheim abgeleisteter Wehrersatzdienst, leider nicht auf das laut ÄAppO zur Anmeldung zum Physikum einzureichende Pflegedienstpraktikum angerechnet werden kann.
    §6 Absatz 1 der ÄAppO regelt eindeutig, daß das Praktikum "an einer Krankenanstalt abzuleisten" ist.
    Ferner besagt §6 Abs. 1:
    "Es hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation einer Krankenanstalt einzuführen und ihn mit der üblichen Verrichtung von Pflegeaufgaben vertraut zu machen".

    Wir wünschen ihen dennoch auf ihrem weiteren Lebensweg viel Erfolg und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    Rico
    DOOP-Flottenkommandant, 25-Sterne-General
    Sieger über die Pazifisten vom Ghandinebel und das
    Rentnervolk von Senilis IV


    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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  4. #4
    Mod a.D. Avatar von Alles wird gut
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    Net so schnell mit den sehr geehrten jungen Herren!!!

    Ich habe selbst einen Teil meines Pflegepraktikums in einem Altenheim geleistet! Das LPA wollte allerdings eine Bestätigung, dass es sich um eine pflegerische Tätigkeit handelte, wieviel Betten der Bereich hatte und das auf der Station mind. eine examinierte KRANKENpflegekraft gearbeitet hat- und natürlich musste ich während der vorlesungsfreien Zeit dort gearbeitet haben!

    Lange Rede, kurzer Sinn: Die Antwort kennt, wie immer, allein das LPA! Welches auch immer dann für Dich zuständig ist...
    Lassen sie mich Arzt - ich bin durch!



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