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Das Problem bei schriftlichen Prüfungen ist natürlich, dass man sich bei der Fragestellung zweifelsfrei ausdrücken muss. Für mich steht bei dieser Frage "am ehesten" etwas im Widerspruch zu "muss".
Hier noch einmal der Abschnitt aus der BÄK-Leitlinie, auf die unmittelbar im Anschluss in Frage 52 verwiesen wird:
Wegen des Mangels an Rh negativem (D negativ) Blut lässt sich die Übertragung von Rh positiven (D positiv) Erythrozytenpräparaten an Rh negative (D negativ), nicht immunisierte Patienten nicht immer vermeiden. Eine solche Übertragung sollte jedoch nur in Betracht gezogen werden, wenn die Transfusion lebenswichtig ist (z.B. bei Notfall- und Massivtransfusionen) und Rh negative (D negativ) Erythrozytenpräparate nicht zeitgerecht beschafft werden können und wenn es sich um nicht gebärfähige Frauen oder um Männer handelt. Rh negative (D negativ) Erythrozyten können Rh positiven (D positiv) Empfängern übertragen werden, wenn keine Unverträglichkeit infolge von Rh-Antikörpern besteht.
Bei Rh(D) negativen Mädchen sowie Rh(D) negativen gebärfähigen Frauen ist die Transfusion von Rh positiven (D positiv) Erythrozytenkonzentraten (mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen) unbedingt zu vermeiden. Die Dringlichkeit der Indikation, für die der transfundierende Arzt die Verantwortung trägt, ist zu dokumentieren.
Bei einer Transfusion von Rh positiven (D positiv) Präparaten auf Rh-negative (D negativ) Patienten hat der weiterbehandelnde Arzt eine serologische Untersuchung 2–4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Antikörper zu veranlassen. Bei Nachweis entsprechender Antikörper hat eine Aufklärung und Beratung der Betroffenen sowie Eintragung in einen Notfallpass zu erfolgen (siehe Abschnitt 4.2.5.8 in [7]).
Wird einer Rhesus(D) negativen Patientin im gebärfähigen Alter Rhesus(D) positives Blut transfundiert, kann nach Rücksprache mit einem transfusionsmedizinischen Institut gegebenfalls eine Immunisierung gegen das D-Antigen nach einer Transfusion mit Rh(D) positiven Erythrozyten durch die Gabe von Anti-D Immunglobulin (kumulative Dosis bis zu 20 μg/ml EK in multiplen Einzeldosen i.v.) verhindert werden [45].