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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    laut Experten ist c, also Einzahlungen in die Rentenversicherung die gesuchte Falschaussage, ich habe jedoch diverse Flyer von Rentenversicherungen gefunden, die damit werben, dass unter bestimmten Bedingungen (und im Aufgabentext steht ja auch "gewährt werden können") die Pflegeversicherung für die Angehörigen die Beitrage zahlt.
    https://www.deutsche-rentenversicher...egen_node.html (Deshalb zahlt die Pflegeversicherung für Sie als pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Das alles kostet Sie keinen Cent.)
    Zu Podologie finde ich hingegen nur Informationen bei den GKVs (https://www.tk.de/techniker/leistung...pflege-2009080)



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  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Sehe ich genauso! Da sollten die Experten nochmal drüber schauen. Gibt es eine Möglichkeit, diese darauf Aufmerksam zu machen?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.04.2021
    Beiträge
    1
    Das ist meiner Meinung nach falsch gelöst...

    https://www.bundesgesundheitsministe...egeperson.html

    Die Fussdruckulzera werden von der KV bezahlt. Ist keine Pflegeleistung...



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  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Ich habe meinen Mann gepflegt, und bin mir sicher dass ich von der Pflegekasse einen Bescheid darüber erhalten habe dass sie in die Rentenkasse eingezahlt haben für mich.
    Fußpflege ist meines Wissens eine Leistung der Krankenkasse, nicht der pflegekasse



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  5. #5
    Unregistriert
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    Hier haben die Experten einen Fehler gemacht, Fußpflege bekomme ich auf Rezept, und ist Leistung der Krankenkasse, aber NICHT der Pflegeversicherung.



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