Möchte mal ein bisschen erzählen, wie HSS nach meinem Eindruck so 'tickt':
Nachdem ich beim Verwaltungsgericht nach meiner Ablehnung (Fallgruppe 5 bei Note 1) einen Eilantrag auf sofortige Zulassung gestellt habe, musste HSS zu ihrer Entscheidung Stellung nehmen. Zusätzlich habe ich Akteneinsicht beantragt.
Was soll ich sagen: So ignorant, wie es auch anderen Antragstellern hier vorkommt, ist HSS anscheinend leider auch (meine Meinung). Nachdem die Gegenbegründung teilweise so schien, als hätten die Mitarbeiter meinen Antrag noch nicht mal vollständig gelesen (z.B. wurde einfach die Behauptung aufgestellt, ich wolle praktizierender Arzt werden, was schlicht und ergreifend nicht stimmt: Ich möchte in einem interdisziplinären Beruf arbeiten und habe dies ausführlich dargelegt), hat sich dieser Eindruck bei Akteneinsicht leider bestätigt. Auf meiner Begründung stand nur ein Satz, nämlich dass ich für den angestrebten Beruf keine medizinische Ausbildung bräuchte. Mehr nicht. Völlig außer Acht gelassen wurde dabei, dass das Verwaltungsgericht letztes Jahr bereits zu meinem Antrag ausgeführt hatte, dass das Medizinstudium für meinen Beruf notwendig ist.
Ich empfinde es mehr als dreist, dass sich HSS anscheinend sogar über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen will und daneben einfach Mutmaßungen äußert, die keinerlei Bezug zu meiner Begründung hat. Die Ablehnungsbegründung schien letztlich fast nur ein Zusammenschnitt von vorgefertigten Satzbausteinen zu sein, die mit meiner eigentlichen Begründung nur teilweise zu tun hatte.
Letztlich läuft es nun darauf hinaus, dass das Gericht/der Richter selbst einen Entschluss fällen muss. Die Gegenbegründung von HSS hat so nämlich weder Hand noch Fuß und damit wohl auch keinen Einfluss.
Maaaan, ich bin echt sauer. Soviel Aufwand nur, weil da bei HSS anscheinend jemand sitzt, der lieber selbst Richter spielen möchte. Wie gesagt: das ist mein persönlicher Eindruck und hat hoffentlich keine allgemeine Gültigkeit. Aber es ist schon ein starkes Stück...