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Hey, habe auch den Fehler gemacht und dazu folgendes gefunden: Eine chirurgische Totalresektion von Meningeomen im Be-reich der Schädelbasis und vor allem im Bereich der Sinuscavernosi ist aufgrund der Nahebeziehungen zu neurovasku-lären Strukturen ohne signifikante Morbidität (bis zu 26 %)kaum erreichbar [4]. Meningeome im Bereich des Sinus ca-vernosus umwachsen häufig die Arteria carotis interna, an-grenzende okulomotorische Nerven, den N. opticus im Opti-kuskanal, verlagern bei größeren Tumoren das Chiasma opti-cum und die Hypophyse. Die Tumorrezidivrate liegt selbst beimakroskopischer Totalresektion bei 18–25 %. Radiotherapienach subtotaler Tumorentfernung bzw. bei atypischen undmalignen Meningeomen verringert die Inzidenz der Rezidiv-entstehung [2]. (https://www.kup.at/kup/pdf/10974.pdf)
Und zu A: Ein Einfluss hormonaler Faktoren (v. a. der Geschlechtshormone) wird kontrovers diskutiert. Die Bevorzugung des weiblichen Geschlechts oder/und die bisweilen beobachtete Wachstumsbeschleunigung während der Schwangerschaft weisen eher darauf hin. Auch eine zuvor durchgeführte Bestrahlung scheint die spätere Entstehung von Meningeomen zu begünstigen. (https://www.nf2.de/index.php/meningeom)
Daher befürchte ich, dass das IMPP hier doch korrekt formuliert hat. Hatte im Examen gehofft, dass falls C nicht stimmt, man es anfechten könnte, da es ja recht allgemein formuliert war.