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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Moin,

    ich arbeite mit anderen RA's in einem hessischen Klinikum. Wir sind auch als Rettungsassistenten angestellt nicht als Pflegehelfer oder sowas.

    Nun wollen wir ja alle unsere Pflichtfortbildung um uns den Rettungsdienst offen zu halten bzw nebenbei noch zu fahren.
    Das hessische gesetzt sagt:

    Auf Fahrzeugen für die Notfallversorgung darf der Leistungserbringer nur Personen einsetzen, die mindestens als Beifahrerin oder Beifahrer eine Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes besitzen und jährlich zu den Themenbereichen der Notfallversorgung fortgebildet werden.

    Die Fortbildung nach Satz 1 Nr. 2 muss mindestens 38 Stunden betragen, von denen 32 Stunden auf notfallmedizinische Themen einschließlich der erweiterten Versorgungsmaßnahmen und deren Zertifizierung, zwei Stunden auf den Bereich der Hygiene und vier Stunden auf die betrieblichen Belange der jeweiligen Leistungserbringer entfallen sollen.


    Unser arbeitgeber sagt nun wir arbeiten ja nicht auf nem RTW deswegen kanns ihm egal sein. Leider scheint das ja sogar zu stimmen. Ich frage mich nur obs da nicht andere Möglichkeiten gibt die Fortbildung bezahlt zu bekommen ...

    Zum Beispiel ist es doch Minderung der Berufchancen oder sowas.... echt keine Ahnung.

    Weiss da jemand was oder haben wir einfach nur Pech?

    danke im vorraus

    edit1: nicht schlecht nach 6 Jahren mein erster Beitrag ^^



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  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    Moin moin.
    Also erstmal seid ihr ja als RA eingestellt. Im Prinzip müsst Ihr Euch ja fortbilden, sonst würdet ihr ja Eure Qualifikation verlieren. Könnt Ihr dann überhaupt noch als RA eingestellt sein? Wäre vll. mal ein Argument für die Fortbildung. Zum anderen steht Arbeitnehmern doch Fortbildungsurlaub zu. Guckt doch mal in Eure Arbeitsverträge oder sprecht mit der MAV / Betriebsrat. In der Regel sind das 5 Arbeitstage. Da sollten die 38 Stunden doch abgedeckt sein. Zumal doch auch einiges Eurer täglichen Arbeit als Fortbildung anerkannt werden müsste...
    I'm a very stable genius!



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  3. #3
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Moin moin.
    Also erstmal seid ihr ja als RA eingestellt. Im Prinzip müsst Ihr Euch ja fortbilden, sonst würdet ihr ja Eure Qualifikation verlieren.
    Das ist so nicht ganz richtig. Die Fortbildungspflicht ist in den einzelnen Landesrettungsdienstgesetzen geregelt, mit unterschiedlichen und teilweise überhaupt nicht definierten zeitlichen Rahmenbedingungen. Niemand verliert das Recht, sich Rettungsassistent zu nennen, nur weil er sich nicht fortbildet. Lediglich der Einsatz im öffentlichen Rettungsdienst ist dann in einigen Bundesländern nicht mehr rechtens.

    Insofern befürchte ich, dass Fraggadelic mit seiner Einschätzung recht hat: der Arbeitnehmer dürfte am längeren Hebel sitzen, da sein Argument schlüssig ist. So ärgerlich das auch für die angestellten Rettungsassistenten ist.



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  4. #4
    Persona non grata Avatar von Szaf
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    Retter studieren nicht, sie können es oder auch nicht
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    @Fraggadelic

    Tretet doch irgendwo Ehrenamtlich in eine HiOrg ein dann bekommt ihr die nötigen Fortbildungen durch die jeweillige HiOrg bezahlt und unter Umständen besteht dann auch die Möglichkeit das ihr auch ab und an RTW, NEF oder KTW fahren könnt um eure Praxis für draußen zu erhalten. Was anderes fällt mir nicht ein.
    Quod tibi fieri non vis, alteri ne feceris!





    Geändert von Szaf (Morgen um 25:61 Uhr).



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    07.02.2005
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    Das ist irgendwie keine wirkliche Option. Na ja nächstes Jahr bietet eine Klinik kostenlose Fortbildungen an das sind schonmal 20 Stunden .... wenn man dann noch zu nem Kongress fährt hat man die 38 ja..... nur das zertifizieren für die erweiterten Maßnahmen kriegt man so nicht hin. .... bah



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