Moin,
ich arbeite mit anderen RA's in einem hessischen Klinikum. Wir sind auch als Rettungsassistenten angestellt nicht als Pflegehelfer oder sowas.
Nun wollen wir ja alle unsere Pflichtfortbildung um uns den Rettungsdienst offen zu halten bzw nebenbei noch zu fahren.
Das hessische gesetzt sagt:
Auf Fahrzeugen für die Notfallversorgung darf der Leistungserbringer nur Personen einsetzen, die mindestens als Beifahrerin oder Beifahrer eine Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes besitzen und jährlich zu den Themenbereichen der Notfallversorgung fortgebildet werden.
Die Fortbildung nach Satz 1 Nr. 2 muss mindestens 38 Stunden betragen, von denen 32 Stunden auf notfallmedizinische Themen einschließlich der erweiterten Versorgungsmaßnahmen und deren Zertifizierung, zwei Stunden auf den Bereich der Hygiene und vier Stunden auf die betrieblichen Belange der jeweiligen Leistungserbringer entfallen sollen.
Unser arbeitgeber sagt nun wir arbeiten ja nicht auf nem RTW deswegen kanns ihm egal sein. Leider scheint das ja sogar zu stimmen. Ich frage mich nur obs da nicht andere Möglichkeiten gibt die Fortbildung bezahlt zu bekommen ...
Zum Beispiel ist es doch Minderung der Berufchancen oder sowas.... echt keine Ahnung.
Weiss da jemand was oder haben wir einfach nur Pech?
danke im vorraus
edit1: nicht schlecht nach 6 Jahren mein erster Beitrag ^^