- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bin da auf das Problem gestoßen, was nun mit der Facharztweiterbildung und Teilzeit ist. Die BLÄK schreibt dazu:
Eine Weiter**bil**dung in Teil**zeit muss hinsicht**lich Gesam*t*dauer, Niveau und Quali*tät den Anfor**de*run**gen an eine ganz*tä**gige Weiter**bil**dung entspre*chen. Dies ist in der Regel gewähr*leis*tet, wenn die Teil**zeit*tä*tig*keit mindes*tens die Hälfte der wöchent**li*chen Arbeits***zeit beträgt. Die Weiter**bil**dung kann mit mindes*tens 12 Stun**den pro Woche bis zur Hälfte der in den Abschnit*ten B und C gefor**der*ten Mindest*wei*ter**bil**dungs***zeit erfol**gen. Die Weiter**bil**dungs***zeit verlän**gert sich entspre*chend.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: wenn ich also min. 50% arbeite, verlängert sich die Weiterbildungszeit nicht, aber wenn ich weniger arbeite (aber min. 12h/Woche), verlängert sich die Weiterbildungszeit?
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami