hattest du in der Zwischenzeit Urlaubssemester belegt? Wenn ja, dann zählen diese Zeiten nicht. Ansonsten dürfte das - wenn es in eurer Studienordnung verankert ist - rechtsgültig sein. Aber sicher bin ich mir nicht.
Grüße Peter und viel Glück!
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Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem.
Ich studiere im 5. Semester Medizin in der Vorklinik, aufgrund von privaten Umständen war ich die letzten Semester eher ein Pendler als ein Student.
Dadurch konnte ich nicht alle Pruefungen bestehen! An meiner Uni gibt es die Regelung, dass man in 24 Monaten ab Kursbeginn 5 Chance hat, den Schein zu bestehen! Ich konnte nicht alle Termine war nehmen und stehe nun in 2 Fächern ohne Schein da und die Frist läuft ab, d.h. ich habe keinen letzten Versuch gebraucht, sondern werde vorraussichtlich aufgrund der 2-Jahres-Frist exmatrikuliert...
Ist diese Regelung rechtsgueltig, hat jemand Erfahrung mit so etwas? Ist meine Pruefung damit entgueltig nicht bestanden?
Danke schon mal!
Für Medizin kenne ich die Regelung so nicht. Kenne jedoch einen anderen Studiengang, bei dem man nach einer gewissen Zeit eben auch eine Pflicht-5 bekam. Denke kaum, dass es groß Gründe gibt, dass eine solche Regelung ungültig ist. Vielleicht kannst du ja aber noch etwas drehen durch irgend eine Härtefallregelung oder zur Not Uniwechsel.
Don't cry because it's over - smile because it happend!
Danke schonmal fuer euere Antworten!
Tja, Uniwechsel! Schön wärs, ich musste halt das letzte Semester immer nach Hause pendeln um meine kleine Schwester mitzuversorgen, weil meine Mutter die ganze Zeit arbeiten muss! Naja, bei mir in der Gegend sind 4 Unis fuer Medizin, aber nicht eine hat mir eine Platz gegeben! Ein Tausch wurde aufgrund von Scheinungleichheit abgelehnt, bei der Bewerbung ins höhere Fachsemester zu kommen ist nix rausgekommen! Sind wir mal ehrlich, einen Studienortwechsel in Medizin ist nach meiner Erfahrung aussichtslos!
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