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Hallo Foristen!
Ich bin seit der FA-Prüfung nun zum zweiten Mal mit einer gerichtlichen Anfrage zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens konfrontiert und habe eine ganz grundsätzliche Frage, wie Ihr das macht bzw. machen würdet. Das Schema der richterlichen Fragen (ging beide Male um Kunstfehler...) ist immer so: Patient (bzw. seine Angehörigen) beschreiben, wie sie die Behandlung (angeblich) erlebt haben. Sagen wir mal, dabei wurden wichtige anamnestische Fragen (angeblich) nicht gestellt. Arzt (bzw. Krankenhaus) stellt die Sache aber (logischerweise) ganz anders dar; so steht dann z.B. im Entlassungsbrief dokumentiert, dass eben jene Fragen geklärt worden seien. Es steht Aussage gegen Aussage. Die Frage des Richters ist nun platt: "Wurde ein Kunstfehler begangen? Wenn ja: Wie schwer?". Das kann ich doch gar nicht beantworten, wenn ich den realen Vorgang nicht kenne. Würdet Ihr dann beide Möglichkeiten darstellen (von wegen: wenn Anamnese so, wie vom Pat. behauptet, war es ein Kunstfehler; wenn der Arztbrief korrekt ist, nicht)? Oder geht man (muss man ja eigentlich) davon aus, dass die ärztliche Dokumentation stimmt? Ich habe den starken Eindruck, dass der Richter keine Lust auf Laber-Rhabarber hat; Beweise abzuwägen ist ja auch nicht meine Aufgabe. Der will einfache und klare antworten.
Konnte ich mich einigermaßen verständlich machen und was denkt Ihr?
Danke, Gruß und schönes Wochenende!
S.