Der Durchlauferhitzer in meinem Bad hat halbwegs den Geist aufgegeben. Vor 3 Tagen hat es beim Duschen geklackt und jetzt produziert das Gerät nur noch lauwarmes Wasser. Man kann gerade eben duschen, ohne zu erfrieren. Klarer Fall: Reparatur ist fällig. Aber als Mieter darf man das ja erstmal nicht selbst veranlassen, wenn man nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte.
Seit gestern versuche ich also den Hausverwalter zu erreichen, der ruft aber nicht zurück. Heute habe ich dann zusätzlich versucht, die Vermieterin selbst zu erreichen (alte Dame, die die Hausverwaltung vor einiger Zeit abgegeben hat). Dort ging nur eine muffige Bekannte der eigentlichen Vermieterin ans Telefon und sagte, daß sie versucht, den Verwalter zu erreichen.
Wenn ich jetzt selbst die Reparatur in Auftrag gebe, muß ich dem Verwalter ja eine Frist setzen, innerhalb derer er noch Zeit hat, die Reparatur selbst zu organisieren.
Welche Frist haltet Ihr in dem Fall für angemessen?