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    Hallo zusammen,

    ich habe das erste Mal in meinem Leben ein Gutachten für die Unfallkasse Hessen für eine Kapitalabfindung Rente durchgeführt. Nun möchte ich gerne die Rechnung dafür erstellen, mir wurde bereits gesagt, dass für das Gutachten die UV-GOÄ 153 gilt. Was mir aber unklar ist:

    1. Als hausärztliche tätige Internisten ohne D-Arzt-Zulassung berechne ich wahrscheinlich den Satz der allgemeinen Heilbehandlung?
    2. Kann ich die dazugehörigen Sachkosten einfach so zusätzlich ansetzen oder muss ich diese benennen (was kann man denn bei Sachkosten bei einer KU angeben außer Plastikaufsatz Otoskop+Spatel bzw. für das EKG- Elektroden)?
    3. Soweit ich das gesehen habe, kann man für die Untersuchung mit BE lediglich 6, 250, 651, 3562 und 3563 (neben der 153) ansetzen? Ist das so korrekt, obwohl man einen Ganzkörperstatus inkl. neurol. Status erhoben hat (leider kein Sono erfolgt)?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Tipps geben könnte.

    Tausend Dank schon im Voraus!
    Geändert von sweetashoney (Gestern um 16:01 Uhr)



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