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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo an alle,

    Ich bin gerade am Hospitieren im Rahmen der Stellensuche und da es meine erste Stelle ist stellen sich mir noch ein paar Fragen bezüglich der Dienste:

    1. In einem Haus gibt es nachts 12h Dienste, es gibt Assistenten die ihren "Tagdienst" um 4h Bereitschaftszeit verlängern um die entstehende Pause zu überbrücken. 19 Uhr ist dann Übergabe an den Nachtdienst. Dieser besteht aus Vollarbeitszeit zwischen 19-0 Uhr, dann Bereitschaftszeit zwischen 0-7 und nochmal 1h Vollarbeit für die Übergabe. D.h. man macht pro Nachtdienst -2h da man ja nur 6h Vollarbeit hat.
    Meine Frage wäre jetzt: warum nicht 8h Vollarbeit? Laut den ÄiW arbeitet man auch fast durchgehend also an der "geringen" Arbeitsbelastung kann es nicht liegen. Geld sparen für den Arbeitgeber?

    Dienstbelastung hier 6-8 / Monat damit über den 4 Diensten aus dem Tarifvertrag oder "zählen" die Dienste nur halb da sie ja nur 12h lang sind?

    2. Anderes Haus. Dort geht der Dienst von 16-8 Uhr mit 8h Vollarbeit und 8h Bereitschaftszeit. Dienstbelastung ca. 6-8 / Monat d.h. ja eigentlich deutlich über den 4 Diensten aus dem Tarifvertrag. Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass die Dienste dadurch, dass sie kürzer sind nur als "halber" Dienst zählen, deshalb würden trotz den 6-8 Diensten nicht die Maximalzahl aus dem Tarifvertrag überschritten. Kann man das so betrachten?

    Danke schonmal für eventuelle Antworten, googlen hat mich nicht weitergebracht...

    izzy



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  2. #2
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    Hast du denn selber mal in den entsprechenden Tarifvertrag geschaut? Dort werden die Fragen zur Höchstgrenze der Dienste und wann diese tariflich nur zur Hälfte zählen beantwortet. Es ist insgesamt sehr ratsam, sich das (potenziell) für einen geltende Tarifwerk mal zu Gemüte zu führen, auch wenn das erfahrungsgemäß nur eine absolute Minderheit aller Mitarbeiter (nicht nur bei Ärzten) tut.

    Zur ersten Frage: auf Arbeitnehmerseite wird meist mit mehr Geld auf dem Konto bei Auszahlung der Dienste im Vergleich zu normaler Schichtarbeit und Angst vor irgendwelchen als katastrophal empfundenen Schichtmodellen argumentiert - wobei sich bei 12h-Diensten an der Ausgestaltung der Schichten nichts ändern müsste, die sind in den gängigen Tarifverträgen auch in Vollarbeit möglich. Darum wird eine Auslastungsanalyse selten forciert.



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  3. #3
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    Danke für deine Antwort!

    Nach längerem suchen hab ich den Tarifvertrag in Langfassung auch gefunden und werde ihn durchlesen
    Wahrscheinlich beantwortet der schon die meisten Fragen 😅

    Ja den Eindruck dass viele (ich zurzeit eingeschlossen) da wenig Ahnung haben hatte ich auch... Da wird dann wirklich oft gesagt "xy ... Bezahlung ist dann besser" oder "man verdient dann ja genug, mach dir da keine Gedanken"



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