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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zu einer der Zulassungsvoraussetzungen an der Uni Witten/Herdecke.
    Und zwar geht es mir um das 6-monatige Praktikum, welches vorab abgeleistet werden muss.

    Ich würde mich gern im Jahr 2014 für einen Studienplatz bewerben, da ich mich momentan noch bis Anfang nächsten Jahres in einer Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt befinde.

    Das große Problem bei mir ist, dass es mir faktisch nicht möglich ist, vorab ein 6-monatiges Praktikum zu absolvieren. Zum einen, weil ich momentan Alleinverdiener meiner Family bin, da meine Frau mit unserer kleinen Tochter zu Hause ist.
    Zum anderen (und das ist viel gravierender) wird mein Arbeitgeber da definitiv nicht mitspielen, erst recht nicht, wenn ich mitteile, warum ich das Praktikum machen muss.

    Und ich möchte nicht riskieren, meinen doch recht gut bezahlten Job zu kündigen, ohne bereits eine Zusage der Uni zu haben.

    Haben einige von euch ebenfalls dieses Problem, bzw. kennen welche, die dieses Problem hatten?
    Gibt es in solchen Fällen eine Ausnahme von der Praktikumspflicht?

    Ich wäre bereit, das Praktikum später (z.B. in den Semesterferien) nachzuholen, nur geht es aktuell aus o.g. Gründen einfach nicht.

    Vielen Dank für eure Antworten!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    zunächst einmal muß festgestellt werden, dass eine Bewerbung in Witten immer mit Risiken verbunden ist. Das fängt mit den 150 Euro Bewerbungsgebühren an und hört spätestens bei dem 6 monatigen Praktikum auf, das im Falle einer erfolglosen Bewerbung umsonst ist. Alle Bewerber um Witten gehen mind. diese beiden notwendigen Risiken ein. Die Auswahlkommission möchte u.a. auch erkennen, ob man für einen Beruf als Mediziner bereit ist, diese Risiken auf sich zu nehmen. Das 6 monatige Praktikum ist nicht nur deshalb ein Teil des Auswahlverfahrens.
    Es ist nur möglich, in den Bewerbungsunterlagen einen Praktikumsplatz nachzuweisen , der zu dem angestrebten Studienbeginn den Nachweis über das vollendete 6 monatige Praktikum ermöglicht. Ein eventuelles Verschieben auf die Semesterferien, was zu dem den sicheren Erhalt des Studienplatzes voraussetzt, würde die Mitbewerber um einen Studienplatz enorm benachteiligen, die diese Minimalkriterien erfüllen. Damit wäre der Gleichheitsgrundsatz eines Bewerbungsverfahrens verletzt. Ich denke nicht, dass Witten-Herdecke sich so einen Vorwurf leisten könnte.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    22.02.2013
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    Vielen Dank für deine Antwort.

    Der Gleichheitsgrundsatz besagt im Grunde, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist (zumindest ist es im Recht so).

    Ich habe nunmal leider andere Voraussetzungen, als frische Abiturienten, die gerade ihr Abi machen oder seit kurzem fertig sind.
    Daher sind meine Voraussetzungen gänzlich anders/ungleich, als bei den o.g. jüngeren Menschen.

    Daher dachte ich, dass es u.U. die Möglichkeit gibt, dass voll berufstätige (und momentan von ihrem Job abhängige) Quereinsteiger ein solches Praktikum auch später ableisten können.

    Und dass ich weiß, was ich in meinem Leben will (denn das soll mich das Praktikum ja erkennen lassen), denke ich, kann ich mit meinen knapp 30 Jahren mittlerweile gut für mich entscheiden.

    Nochmals danke für deine Antwort.
    Vielleicht findet sich ja noch jemand, dem es ähnlich wie mir ergangen ist und der mir etwas darüber berichten kann.



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  4. #4
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    Ich würde mal im Sekretariat anrufen. Ich könnte mir vorstellen, dass sie in manchen Fällen vielleicht eine Ausnahme machen. Vor allem, wenn man in so einer Situation steckt und es gar keine andere Möglichkeit gibt.
    An den staatlichen Unis kann man die 3 Monate Pflegepraktikum ja auf jeden Fall auch während des Studiums absolvieren.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Naja Gleichheit dürfte man aber bei allen Teilnehmern attestieren, die sich um den gleichen Studienplatz bewerben, zu deiner Frage, lies doch einfach mal in der Studienordnung nach was wie gefordert wird.



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