@ Guedeltubus:
Du darfst zunächst einmal die Massnahmen durchführen, die Du sicher beherrscht. Du merkst aber die Diskrepanz zwischen "prizipiell geschult" und "sicher in der Durchführung". Im Krankenpflegegesetz steht ja Tatsächlich der Passus "Einleiten lebensrettender Sofortmassnahmen bis zum eintreffen des Arztes". In diesem Gesetz ist aber nicht formuliert, das es nur in der Klinik Gültigkeit besitzt.
Solange man sich in seinem Handeln sicher ist, ist es kein Thema invasiv zu werden. Hegt man jedoch den kleinsten Zweifel, muss man es auch um des Patienten willen bleiben lassen.
Jetzt komm mal wieder runter, dem Notarzt ist es völlig egal, wer den Tubus geschoben hat solange der in der Röhre steckt, in die er gehört. Ich habe es eher erlebt, das ein Rettungsassistent wegen ner Braunüle rumgepienzt hat, aber auch eher weil er deshalb selbst nicht zustechen konnte. Und das mit dem schnellen Notarzt stimmt so nicht ganz, es gibt durchaus Landstriche in Deutschland, in denen man locker 20 Minuten auf das NEF wartet.Original geschrieben von Cr@sh
...ABER: Solltest du draußen tatsächlich intubieren oder ne viggo legen zieh dich warm an den das wird den eintreffenden NA nicht gefallen.
Fakt ist in Deutschland ist es recht selten das man überhaupt schnell invasive Maßnahmen machen muss weil ein NA recht schnell da ist.
Und egal wie du verstößt in jedem Fall gegen das Gesetz und ein Staatsanwalt wird sich die Hände danach reiben.
Den selbst für den RA gibt es KEINE rechtliche ABSICHERUNG also keine REGELKOMPETENZ! Die Notkompetenz hat keinerlei jursitische anerkennung.