So, Stand I/2012 KVNo:
RLV der operativ tätigen Augenärzte: 12,91€
Die konservativ tätigen Kollegen bekommen ein bisschen mehr, weiß den genauen Wert jetzt aber nicht, ich meine um 17€ rum. Begründung der Aufsplittung: Die operierenden Schamanen verdienen sich ja dumm und dämlich mit den OPs, da müssen sie für den Rest ja nun wirklich nichts mehr bekommen... CAVE: Sobald man aos konservativ tätiger AA einen HH-Faden zieht, der bei einer auswärts stattgehabten OP versenkt wurde, zählt man automatisch für dieses Quartal als operativ tätig und bekommt für ALLE (!) Patienten dieses Quartals das gekürzte RLV! Man hat also 3 mögliche Alternativen: 1. Man ist so blöd und rechnet den HH-Faden ex ab mit oben genannten Folgen 2. Man zieht dann Dingen ohne die dafür zustehende Ziffer abzurechnen, damit man nicht in die Kürzung kommt 3. Man schickt konsequent alle Patienten damit zu der operierenden Stätte, die das dreifache dafür wahrscheinlich abrechnet. Alles völlig bescheuert.
Zur Frage, was gehört denn zu dem RLV: Es wird eigentlich nur bezahlt, wenn der Patient Bschwerden angibt. Untersuchungen im Sinne von "Ich wollte mal beschwerdelos meine Augen kontrollieren lassen" werden eigentlich nicht bezahlt, da keine Vorsorgeuntersuchungen in der Augenheilkunde vorgesehen sind. Bei dem beschissenen RLV hat das bei uns zur Folge, das solche Patienten von nun an als Selbstzahler geführt werden. D.h. dass eigentlich nur das vorgetragene Beschwerdebild bezahlt wird, aber bei wechselnden Beschwerden innerhalb eines Quartals natürlich dennoch dann zum Flatratepreis von 12,91€ alles dazugehörende. In der Realität sieht das allerdings so aus, dass ich einen mir/der Praxis unbekannten Patienten oder aber einen, der seit Jahren nimmer da war, der sich nur wegen eines Hordeolums vorstellt, dennoch nicht nur mit einmal auf dat Knübbelchen gucken, im Idealfall Posiformin aufschreiben wegschicke, sondern immer einen Blick in Miosis auf die Papille und Makula werfe. Ich habe massenhaft Zufallsbefunde insbesondere Glaukome so gefunden, das wäre mMn fahrlässig es nicht zu tun, ist aber letztendlich eine nicht bezahlte Serviceleistung. Dinge, die seperat abgerechnet werden können, sind Mydriasis, wenn der Patiente dementsprechend rechtfertigende Beschwerden hat (hohe Myopie alleine reicht nicht, er muss dann Photopsien angeben oder so), HH-Faden ex (haha, s.o.), Stichinzision eines Hordeolums etc. YAG usw natürlich auch, das allerdings in der Anzahl pro Quartal auch gedeckelt.
Eine neue Regelung bzgl. der Sonderlinsen bei Cat-OPs gibt es jetzt auch. Alle Sonderlinsen waren ja bisher völlig extrabudgetär zu handhaben, da nicht dem Katalog entsprechend und Regelungen wie, dass der Patient den Differenzbetrag zahlt zur Standard-IOL, gab es auch nicht, es galt das ganz oder gar nicht Prinzip. Das hat sich jetzt geändert. Der Patient bekommt also die "normale" OP bezahlt und muss nur die gelbe, apshärische, multifokale wasauchimmer IOL selber zahlen. Tja, aber damit laufen diese OPs dann wieder innerhalb des Budgets, so dass die Wartezeiten wieder viel länger werden, wir weniger operieren dürfen und dementsprechend weniger verdienen können. Aber die KK/KV sind ja schlau. Sie sagen, das sei so rechtswidrig, den Patienten so lange warten zu lassen und haben sich etwas ganz Schlaues einfallen lassen: Das Budget nach Vertrag, nach dem Patientenzahlen, die man operieren darf, festgelegt wird, ändert sich nicht, aber man kann nach EBM die Patienten operieren, da sind die Zahlen nicht gedeckelt, man darf so viel man will. Tja, aber nach EBM bekommt der Arzt nur gut die Hälfte für die OP ausbezahlt, um genau zu sein, deckt das nicht mal die OP-/Material- und Personalkosten. Aber den Patienten als Selbstzahler zu führen oder aber warten zu lassen, wäre ja unethisch
Ein guter Freund, der ambulant ppVs operiert, zahlt derzeit für jede ppV 150€ drauf!
Weitere schöne Geschichte: Unsere Praxis hat derzeit drei Kassensitze. Es waren vormals zwei (opreativ), dann wurde ein ehemals konservativer Sitz aufgekauft. Der Kollege, der diesen innehat, operiert auch. Das Budget fpr die Praxis wurde um genau 0 hochgesetzt, die erlaubte OP-Zahl wird also einfach von zwei auf drei Kollegen verteilt. Aber der neue Kollege wird selbstverständlich als operativ gehandelt und damit dem niedrigeren RLV zugerechnet. Herrliche Welt