Stock deinen Erstjob auf. Das ist schlichtweg die lukrativste Variante und wird vom Arbeitgeber gern genommen. Als 400€-Kraft kostest du deinen Arbeitgeber die pauschalen Sozialabgaben, wohingegen du bei einem Verdienst von >400€ die Werkstudentenregelung in Anspruch nehmen kannst. Hierbei zahlst dein Arbeitgeber nur den Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung und du den Arbeitnehmeranteil, alle anderen Sozialabgaben entfallen. Du darfst ohne aus der studentischen Krankenversicherung zu fallen 20 Stunden pro Woche arbeiten, wobei alle Stunden die außerhalb der "Öffnungszeiten" der Uni geleistet werden nicht mitzuberechnen sind. Du kannst also effektiv durch Nächte und Wochenenden mehr als 100 Stunden pro Monat leisten, mithin den Umfang einer halben Stelle ohne den Studentenstatus zu verlieren. In den Semesterferien, insbesondere in den Schulferien, kann man auch gut Vollzeit arbeiten, da deine Ausgaben fürs Studium(Bücher, Fahrtkosten, Studiengebühren, Famulaturen als Dienstreise etc.) und die üblichen Werbungskosten für deinen Job(insbesondere also Fahrtkosten) den Anteil der Einnahmen über dem Steuerfreibetrag übersteigen werden. >1000€ netto sind dank Zulagen, Sonderzahlung und kaum Sozialabgaben gut machbar, dazu stehen dir dann so Annehmlichkeiten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub zur Verfügung. Letzten kann man zusammen mit dem obligatorischen Stundenkonto gut für die Famulaturen nutzen.