habe mir gerade das aktuelle Infektionsschutzgesetz angeschaut - keine der genannten krankheiten müssen auch bei krankheitsverdacht gemeldet werden. masern muß nur bei tod gemeldet werden in der frage steht aber: krankheitsverdacht, erkrankung und tod!!! deswegen muß diese frage aus der wertung genommen werden. es gab auch schonmal eine ähnliche altfrage dazu. jedenfalls masern nur bei TOD !!!