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Naja- in einer Praxis kann das schon etwas anders sein. Da geht es aber weniger um fachliche Fragen als um Abrechnungsmodalitäten. Da kann eine Praxis schon schnell Probleme bekommen. Deswegen kann es schon sein, dass der Weiterbildungsassistent nicht selber unterschreiben darf, bis die Inhaber sicher gehen können, dass er sich gut genug auskennt.
Ich weiss gar nicht mal, ob ich selber unterschrieben hab in dem halben Jahr in der zivilen Praxis. Mit auf den Stempel bin ich nicht gekommen, weil sich das für das halbe Jahr nicht gelohnt hat.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3