Müsste das nicht eigentlich schon in den 'Vertragsbedingungen' geregelt sein?
Müsste das nicht eigentlich schon in den 'Vertragsbedingungen' geregelt sein?
Wo da Hetze sein soll, ist mir schleierhaft, an einer ernsthaften Diskussion wäre ich durchaus interessiert.
Aber genau darum geht es, Beiträge hier zu verfassen ist sicherlich keine Zeitverschwendung. Ebenso wie ich mit Studenten in meiner Praxis über diese Dinge spreche, so halte ich auch die konstruktive Auseinandersetzung mit den aktuellen Änderungen der Approbationsordnung hier im Forum für wichtig. Es wäre gar nicht schlecht, wenn die bemoosten Professorenhäupter und Funktionärsbonzen sich mal direkt mit studentischen Belangen auseinandersetzen würden und mal die direkte Kommunikation suchen, ohne sich anzubiedern
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Der bvmd setzt sich für mehr Mitspracherecht ein und hat eine Petition gestartet. Unter diesem Link findet man sie.
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Es wird allgemein von einer Vertragsstrafe in Höhe von 150 000,- Euro ausgegangen.
Z.Bsp. hier:
[PDF]PDF downloaden - Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministe...ten_aerztliche...
QUOTE ZUR SICHERSTELLUNG DER. PRIMÄRÄRZTLICHEN ... insbesondere im ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium, Gutachten, 2015. .... als Landärztin bzw. Landarzt im Zulassungsverfahren . ...... (β) Bayern .
Das würde bedeuten, dass man sich bzw. seinen Kindern Medizinstudienplätze in Zukunft kaufen kann.
Obwohl, das geht ja jetzt auch schon.
Was ich persönlich unschön finde:
Dass die Quote eingeführt werden soll, ohne gleichzeitig die Anzahl der Studienplätze entsprechend zu erhöhen und somit viele Bewerber über die 'normalen' Quoten leer ausgehen werden.