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Hey Leute,
mir ist da eine Frage durch den Kopf gegangen.
Aufgrund der Neuregelung der Wartesemester, dass die Wartesemester verfallen, wenn man sich nicht ab dem WS 18/19 in der 2-jährigen Übergangsphase bei Hochschulstart bewirbt.
Meint ihr, dass sich dadurch vllt noch mehr Leute zum WS 18/19 bewerben, weil sie ihre Wartesemester nicht verlieren möchten, obwohl sie sich die letzten Jahre nie beworben haben und es dadurch zu einem enormen Anstieg der Auswahlgrenze kommt?
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Möglich, aber meines Erachtens eher unwahrscheinlich. Die meisten Spontanbewerber bewerben sich eben spontan - die haben das Auswahlverfahren und seine Änderungen nicht im Blick, planen nicht mehrere Jahre im voraus.
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Klingt logisch, danke dir für die Antwort! Bin jetzt doch wieder etwas beruhigt
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es sollte sich doch auch grundsätzlich nichts an der anzahl der nötigen wartesemestern ändern, wenn sich plötzlich 10000 studenten mehr bewerben, deren wartesemester noch nicht ausreichen.