"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Wie gesagt, es hat ja mal diese Novelle gegeben. Die betraf uns zwar mit K3 noch, aber da von vornherein für uns alles feststand und wir von den neuen Möglichkeiten keinen Gebrauch gemacht haben, habe ich mich da nicht mehr weitergehend mit beschäftigt. Mag also sein, dass sich diesbezüglich noch etwas geändert hat.
Wobei ich das bei meinem AG und auch beibringen bekannten so kenne, dass die Mutter bis eine Woche nach ET Zeit hat, die Elternzeit zu beantragen, weil diese erst nach dem Mutterschutz für die beginnt. Ich habe immer erst nach der Geburt und dann mit genauen Daten beantragt. Und den Urlaub dann im Anschluss an die Elternzeit genommen.
LG
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
Genau wie ally kenne ich es auch, eine Woche nach Geburt und somit 7 vor Ende des Mutterschutzes. Zumal der Antrag ja ein genaues Geburtsdatum und Geburtsurkunde erfordert.
Stimmt. Die Rede ist von "7 Wochen vor Beginn der EZ". War für mich allerdings tatsächlich 7 Wochen vor ET, da ich ab Geburt als Vater EZ genommen habe.