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Freie Berufswahl heißt nicht, dass jeder auf Staatskosten alles studieren können muss, was er will. Das heißt, überspitzt formuliert, nur, dass dir die Approbation nicht versagt werden darf weil du, say, rote Haare hast. Das war IMHO nur eine irreführende Gleichsetzung, die Befürworter der Wartezeitquote ohne guten Grund gerne benutzt haben. Durch die ganzen Privatunis wurde diese Gleichsetzung noch unrichtiger als sie immer schon war. Ich habe schon des öfteren darauf hingewiesen, dass diese Gleichsetzung Unfug ist - und so sieht es wohl auch das Bundesverfassungsgericht.
Die "strengen Eignungskriterien" gibt es ja bereits jetzt. In Form von NC und AdH. Aber auch hier gilt - Studium an einer staatlichen Uni ist nicht dasselbe wie Beruf.
Geändert von davo (19.12.2017 um 19:54 Uhr)
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Das vielleicht nicht, aber ein Verfahren das Leute irgendwann aus dem Rennen nimmt obwohl andere im Folgesemester mit ähnlichen Ergebnissen zum Zugr kommen, dürfte sehr wohl schwierig zu begründen sein. Der Zugang zur Bewerbung dürfte ein relativ hohes Gut darstellen.
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Wieso das? Das ist bei jedem Aufnahmeverfahren so. Das ist genauso wenn du Polizist oder Fluglotse werden willst. Da die Zahl der Ausbildungsplätze fix ist, aber weder die Zahl noch die Qualifikation der Bewerber, ist völlig logisch, dass die Auswahlgrenzen je nach Auswahlzeitpunkt variieren.
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Also ich habe hier die letzten Tage gelernt, dass es ohnehin viel leichter ohne Abi geht. Weil das Abi in den Bundesländern nicht vergleichbar ist, reicht eine Ausbildung mit Vorraussetzung HA nach Klasse neun mit guten Noten durch erheblich weniger Aufwand vollkommen legitim aus. Anschließend arbeitet man etwas vor sich her und bekommt so geschmeidig seinen Platz.
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ich hoffe ja noch, dass es eine gute Übergangslösung für Leute gibt, die zu dem Zeitpunkt 14+ WS haben und nicht einfach ihre gesamte Lebensplanung über den Haufen werfen müssen, nur weil sie nicht mehr studieren dürfen.