Habe die Forensuche bemüht, aber nichts gefunden, was meine Fragen zu 100% beantwortet.
Ich weiß, dass auch Teilzeitarbeit von mind. 50% als Weiterbildung für den Facharzt angerechnet wird (dauert dann eben 2x so lange). Aber wie sieht es mit Teilzeitarbeit irgendwo zwischen 50 und 100% aus? Wird da die genaue Zeit (z.B. 72%) für die Weiterbildung angerechnet oder behandelt die Ärztekammer alles unter 100% wie eine halbe Stelle und eine Dreiviertelstelle bringt weiterbildungstechnisch keinen Mehrwehrt ggü. einer halben Stelle.
Meine zweite Frage ist, zu welchem Teil Bereitschaftsdienste (bei mir Stufe 3, also 40-49% Arbeitsauslastung und 90% Arbeitszeitbewertung in der Bezahlung) im Teilzeitvertrag als Arbeitszeit gewertet werden. Wenn ich jetzt z.B. wöchentlich 20h regulär arbeite und dazu noch 8h Bereitschaftsdienst mache, zählen diese BD-Stunden dann als 8h Arbeit (laut unserer MAV sei das so, kann ich mir aber kaum vorstellen...) oder als 4h (da Arbeitsauslastung max. 49%) oder als 7,2h (da Arbeitszeitbewertung 90%)? Außerhalb der Elternzeit spielt das ja keine Rolle, da hat man seinen 40h-Vertrag und macht die Dienste on top. Aber in der Elternzeit darf man ja nicht mehr als 30h/Woche arbeiten und muss exakt zwischen 25 und 30h arbeiten, wenn man die Partnerbonusmonate vom Elterngeld Plus beanspruchen will, deshalb müsste ich wissen, wie das berechnet wird.