[QUOTE=Hämatopoesie;2086921]Bin mal gespannt, wie das in der Zukunft wird - was ist, wenn der Landarzt heiratet und der Partner in einer ganz anderen Ecke arbeitet? Kann man den Arzt dann zwingen, eine Fernbeziehung zu führen? Soweit ich weiß, ist das bei anderen Berufen eben nicht im Vertrag geregelt, sondern ergibt sich wenn dann so auf freiwilliger Basis oder wie man das auch immer ausdrücken mag...
Hey, ich kann dir nicht ganz folgen.
Der Zugang zum Studienplatz erfolgt unter der Bedingung, in einer bestimmten Region für eine bestimmte Zeit zu arbeiten. Wüsste nicht was die individuelle Verpartnerung damit zu tun hat.
Wenn man mal Bundesbeamte oder Soldaten als Beispiel heranzieht, sieht man recht schnell das so etwas ( arbeiten in X, Partner wohnt/arbeitet in Y) durchaus funktioniert. Dort ist dann das gesamte Gebiet der BRD der mögliche Einsatzort.