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Zitat von
Unregistriert92
Hallo,
zur Frage, was am ehesten geboten ist, falls man eine berufliche Ursache der Hautbefunde vermuten würde: (A) Anzeige einer Berufskrankheit wird hier als richtig gewertet.
Jedoch ist hier lediglich die Rede von einer Vermutung, nicht von einem "begründeten Verdacht". Außerdem dachte ich, dass bei Hauterkrankungen zunächst ein Hautarztverfahren eingeleitet wird, und dass der Berufsdermatologe dann die Meldung übernimmt? Siehe auch:
"Wenn Versicherte wegen krankhafter Hauterscheinungen eine Arztpraxis aufsuchen und die Krankheitsursache wird in der beruflichen Tätigkeit vermutet, sollte dieser Verdacht dermatologisch überprüft werden. Sofern noch nicht geschehen, erfolgt die Überweisung an eine Hautärztin oder einen Hautarzt. Bestätigt sich der Verdacht, informieren diese die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. " (
https://www.dguv.de/landesverbaende/...hren/index.jsp)
Der Weg, den du beschreibst, wird gegangen, wenn man der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse einen bestätigten Verdacht/Diagnose mitteilen möchte. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man auch Vermutungen/Verdachtsfälle usw. ebenfalls sofort anzeigen muss, auch ohne Bestätigung. So habe ich das gelernt und verstanden, weiß nicht, ob das stimmt.