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Das ist richtig, aber auch in dieser (veralteten) Leitlinie zur "Belastungsinkontinenz der Frau" (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-005.html) steht nun beides:
Die Restharnmenge sollte bei Patientinnen mit Harninkontinenz oder Miktionsschwierigkeiten bestimmt werden
Vor operativen Eingriffen – insbesondere Rezidiveingriffen – sollte eine urodynamische Untersuchung durchgeführt werden, um mit größtmöglicher Sorgfalt die Patientin zu beraten und der richtigen Therapie zuzuführen
Zur topografisch-funktionellen Beurteilung von Blase, Harnröhre und Beckenbodenmuskulatur werden die Introitussonografie
und die Perinealsonografie eingesetzt. Die Sonografie hat mittlerweile einen etablierten Stellenwert in Bezug auf die Diagnostik
und den weiteren Behandlungsalgorithmus bei Frauen mit Belastungsharninkontinenz