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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Ganz klar: nein. Und du musst deshalb natürlich auch nicht zum Amtsarzt. Und auf gar keinen Fall psychische Störungen beim Betriebsarzt angeben, es gibt immer noch genug Idioten, die einem deshalb die Karriere kaputt machen wollen....
    Das stimme ich voll zu.

    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Eine BU ist für einen Arzt völlig überflüssig, weil die erst im völlig kaputten Zustand greifen würde (bis dahin gibt es immer eine Menge Tätigkeiten, die machbar wären) - und dann würde das Versorgungswerk greifen.
    Von Berufsunfähigkeitsversicherungen hast du leider offensichtlich keine Ahnung und solltest dich mit solchen Ratschlägen daher tunlichst zurückhalten. Eine privat abgeschlossene BU zahlt in der Regel eben schon dann, wenn du deine ZULETZT AUSGEÜBTE Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Wenn du Chirurg bist und nachweislich einen großen Teil deiner Arbeitszeit im OP verbracht hast und du dann aufgrund einer Erkrankung nicht mehr operieren kannst, dann zahlt die private BU (wenn ein sinnvoller Vertrag abgeschlossen wurde), die Absicherung des Versorgungswerkes aber eben nicht. Du kannst dann von der privaten BU eben gerade nicht auf andere ärztliche Tätigkeiten wie Stationsarbeit oder gar eine andere Fachrichtung verwiesen werden.

    Zudem ist die Summe, die durch die Ärzteversorgung abgesichert ist, recht überschaubar und ein Aufstocken mit einer privaten BU ist definitiv sinnvoll, wenn man im Krankheitsfall immer noch deutlich über Sozialhilfeniveau leben möchte.

    Ob bei einer BU die Krankheitsvorgeschichte über 5 oder 10 Jahre abgefragt wird, hängt vom Anbieter ab. Abgefragt wird sie aber immer. Daher würde sich wenn dann ein Abschluss VOR einer solchen Behandlung anbieten. Es ist kein Problem, das schon als Student abzuschließen.



  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Vielleicht wäre ein privates Coaching auch eine Option?
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  3. #8
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    @GK: Ja, sowas erzählen die Versicherungshaie natürlich ihrer gutgläubigen Klientel, die Kohle muss schließlich fließen.



  4. #9
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    Leider haben es physische Erkrankungen noch nicht zu der Akzeptanz gebracht wie somatische. Sicherlich wenige würden fragen, ob man nach einer Blinddarm-OP oder wegen mir einer Hashimoto-Thyroiditis einmal Probleme im Job oder der Versicherung bekommt, wenn gleich das eine ja theoretisch später auch mal Verwachsungen und das andere auch im Zusammenhang mit anderen Autoimmunerkrankungen stehen kann.

    Gehst du mit deiner Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Versicherung zum Vertragspsychotherapeuten / Psychiater so solltest du dort über den Datenschutz informiert werden. Zu Abrechnungszwecken muss der Kollege an die kassenärztliche Vereinigung (KV) die ICD Codes deiner Erkrankungen weiterleiten (ohne ICD-Code kein Geld). Alle psy. Erkrankungen haben ein „F“ als 1. Buchstaben. Dem ganzen stimmst du natürlich durch rüberreichen deiner Karte zu. Wenn er das einmal gemeldet hat, ist es sozusagen in deinem Datensatz und wird von der KV zur Abrechnung an deine Krankenkasse weitergeleitet, die es speichert. Beim Wechsel in die PKV habe ich mir meinen Datensatz senden lassen, und war erstaunt, was da teilweise angegeben wurde.
    Möchtest du dies nicht, so können auch Vertragsärzte dich Privat / als Selbstzahler behandeln, sodass sie nichts melden und nur mit dir abrechnen.

    Beruflich (Stand heute):
    1. Approbation = Ärztliche Zulassung:
    Nach meiner Kenntnis bescheinigt dir hier ein beliebiger approbierter Arzt, dass es bei dir keine dem Beruf des Arztes entgegenstehende Erkrankungen gibt. Dies ist recht lapidar und schwammig formuliert, exakte Vorgaben sind mir hier nicht bekannt. Auch hier hängt es vom Einzelfall und der Kenntnis von Erkrankungen ab, ob es da Auswirkungen gibt.

    2. Arbeitgeber:
    Dein Arbeitgeber muss deine Eignung für den Job feststellen lassen – also neben fachlicher Qualifikation auch die gesundheitliche, was regelhaft durch den Arbeits/Betriebsmediziner erfolgen sollte. Meist werden Fragebögen genutzt um u.a. auch psychische Erkrankungen abzufragen. Sicherlich kann es da vorkommen, dass Nachteinsätze o.ä. kritisch gesehen werden könnten, wobei auch das eine Einzelfallentscheidung ist, die man nie pauschal beantworten kann. Mein Arbeitsvertrag hatte z.B. die Klausel drin, dass er nur gilt, wenn der Arbeitsmediziner keine Bedenken äußert.

    3. Im Leben:
    1. Berufsunfähigkeit: s.o., m.E: auch 5 Jahre zurück, unehrliche Antworten können den Versicherungsschutz gefähren, mglw. auch juristische relevant werden, F Diagnosen, auf die nunmal sehr oft berentet wird, könnten hier ein Hindernis sein
    2. Niederlassung: meine Bank wollte von mir für den Praxiskredit eine Lebensversicherung (Fragen waren denen der BU sehr ähnlich), für die Absicherung des Hausbaus auch eine BU. Man unterschreibt dort ja an diversen Stellen die Richtigkeit seiner Angaben, sodass ich das peinlich genau ausgefüllt habe.

    Was im Zuge der Spahnschen Gesetze (digitale Patientenakte) noch alles kommt und möglich wird, muss man abwarten, ich erwarte aber keine Abnahme der Tendenz zur Transparenz.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    BU ist als Arzt definitv diskussionswürdig. Die Chance berufsunfähig zu werden ist relativ gering, die Beiträge sind hoch.



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