Als Schwerbehinderte ehemals PJ durchgemacht habende kann kch Dir nur sagen, dass diese Regelung mit den 5 AT mehr Urlaub nicht im Pj gilt, weil pauschal festgesetzte mögliche Krankheitstage, keine Urlaubstage.
Aber, Du kannst über die Schwerbehindertenvertretung Deiner Uni und die Schwerbehindertenvertretungen Deiner PJ-Häuser entsprechend Regelungen treffen. Welche Nachweise diese dann benötigen ist deren Ermessenssache. Die Schwerbehindertenbeauftragten der Häuser helfen Dir gerne und meist umfassend weiter.
Ganz wichtige Empfehlung - Integrationsfachdienst Deines Bundeslandes frühzeitig kontaktieren wegen möglicher Hilfestellungen jm Arbeitsalltag. Ich wusste das damals alles nicht, aber habe diese Erfahrungen in den ersten Assistentenjahren gemacht.