PS Wenn jmd anderes sich auch für Widerspruch entscheidet und sich über Fragen austauschen möchte, schreibt mir gerne eine PN!
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Der HWI Fall fällt mir jetzt spontan ein, den ihr euch noch vornehmen könntet. In der DEGAM Leitlinie steht, dass ein HWI ohne die typischen Symptome (Brennen beim Wasserlassen, vermehrter Harndrang mit geringer Harnmenge etc.) unwahrscheinlich ist. Da kann man definitiv angreifen. Tut mir leid für euch, aber versteift euch nicht zu sehr drauf. Lieber nochmal gut lernen und in einem halben Jahr nochmal schreiben.
Ich hatte heute einen aufschlussreichen Schriftverkehr mit dem LPA NRW. Da hatte ich nämlich angefragt, wie das denn mit dem Widerspruch gegen die Prüfungsergebnisse funktioniert und man sagte mir, dass schon allein die e-Mail, die ich geschickt hatte, als "Widerspruch" zählt und man mir die Scans meiner Antwortbögen zur Kontrolle per Post zukommen lassen werde. Das klang aber so, als hätte ich nur eine Chance, wenn die Antwortbögen eventuell fehlerhaft ausgelesen worden wären (Verfahrensfehler). Die Fragen selbst könne man nachträglich nicht mehr beanstanden, aber das habe ich nur zwischen den Zeilen gelesen.
WICHTIG: Man sagte mir auch, dass diejenigen, die durchgefallen sind und Widerspruch einlegen wollen, nur 1 MONAT dafür Zeit hätten (nach Erhalt des Zeugnisses vermute ich mal) und diejenigen, die gegen ihre NOTE Widerspruch einlegen wollen, hingegen 1 ganzes Jahr. Ich halte Euch mal auf dem Laufenden, was noch passiert. Aber wenn Ihr durchgefallen seid, solltet Ihr Euch beeilen.
In einer Statistik einer Justiziarin des IMPP habe ich übrigens gelesen, dass in 10 Jahren weniger als 0,2% der Medizinstudenten gegen ihr M2 Widerspruch eingelegt haben und weniger als die Hälfte davon geklagt hat. Scheint, als würden sich nicht so viele die Mühe machen.
Danke dir. Ich mache es auch. Ich habe mein Widerspruch heute fertig gemacht.
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Habe heute ebenfalls Kontakt zum LPA meines Bundeslandes aufgenommen. Man gab mir die Auskunft, dass ich meinen Widerspruch ohne Probleme einreichen könnte. Dieser wird dann zum IMPP weitergeleitet. Dort wird das Ganze dann diskutiert und eine Stellungnahme verfasst. Die Stellungnahme erhält dann mein LPA. Und das LPA entscheidet dann auf Basis dieser Stellungnahme und meines Widerspruchs. ABER WICHTIG: Die Dame bei mir im LPA hat mich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des LPAs kostenpflichtig ist!!! Also bis zur Stellungnahme des IMPP kommt man kostenfrei durch (aber die werden ja natürlich dagegen halten und alles ablehnen) die endgültige Entscheidung liegt aber beim LPA, was dann aber schon paar Euros kosten wird... Ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hab jetzt aber mal was von rund 200 Euro gelesen........