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  1. #166
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Was ist "unverzüglich"? Was sind "Unterbrechungen"?
    .
    Die Juristen sollen doch auch Arbeit bekommen. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung...d.h. baldmöglichst nach der FA-Urkunde die Praxiszuweisung/Kassenzulassung beantragen, und bis die KV-technisch durch ist, sind sowieso 1-2 Quartale ins Land gegangen. Dann greift Vertragsarztrecht mit den Vertretungsregelungen.
    Die KV-Oberen haften auch persönlich, d.h. werden schon aus Eigeninteresse sehr darauf achten, daß hier nicht getrickst wird.

    "sofort, unverzüglich..." ist übrigens vor 30 Jahren schon mal "schiefgegangen"
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #167
    Diamanten Mitglied
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    Sonst würden die Leute jammern, dass der Vertrag zu strikt ist und keinen Spielraum zulässt. Irgendeinen Grund sich aufzuregen findet man immer.



  3. #168
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Arzt muß Studienkosten zurückzahlen, eine erbetene Ratenzahlung abgelehnt. Gericht bestätigt das. Alles ok.

    Hier geht es auch "nur" um einen Arbeitgeberwechsel, nicht um den verpflichtenden Schritt in die Selbstständigkeit. Und das Studium wurde in frühen 2000ern noch mit 120.000 DM beziffert, woraus sich die knapp 60T EUR ableiten. Wirklich alles so viel teurer geworden? Oder steht die Strafe doch eher im Vordergrund bei den Laumännern?
    https://www.waz.de/staedte/duisburg/...228007079.html
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  4. #169
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    semi- OT

    Arzt muß Studienkosten zurückzahlen, eine erbetene Ratenzahlung abgelehnt. Gericht bestätigt das. Alles ok.

    Hier geht es auch "nur" um einen Arbeitgeberwechsel, nicht um den verpflichtenden Schritt in die Selbstständigkeit. Und das Studium wurde in frühen 2000ern noch mit 120.000 DM beziffert, woraus sich die knapp 60T EUR ableiten. Wirklich alles so viel teurer geworden? Oder steht die Strafe doch eher im Vordergrund bei den Laumännern?
    https://www.waz.de/staedte/duisburg/...228007079.html
    Aus dem Text:
    [QUOTE]Die Bundeswehrhabe während des Studiums in Düsseldorf für Verpflegung und Unterkunft gesorgt.[/QUOTE]

    Da stellen sich mir einige Fragen. Hat der Wahnsinnige etwa 6 Jahre in einer Kaserne gewohnt?
    Ich kenne keinen, der sich das als Student freiwillig antun würde.
    Und die Strafe ist dann sicherlich nicht dafür, dass die Bundeswehr Verpflegung und Unterkunft gestellt hat.
    Denn für eine Stube und das Essen muss man selbst zahlen.
    Das Geld ist eher als allgemeine Strafe anzusehen und als teilweise Rückzahlung der Dienstbezüge.



  5. #170
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Heerestorte Beitrag anzeigen
    Das Geld ist eher als allgemeine Strafe anzusehen und als teilweise Rückzahlung der Dienstbezüge.
    Die Urteilsbegründung ist noch nicht raus. Ich wollte u.a. darauf hinaus, daß eine Ratenzahlung verweigert wurde, was das Gericht wohl auch so durchgewunken hat. Stichwort: Vermögensvorteil. Ok, der Betrag von 58.000 EUR ist noch halbwegs überschaubar. Halbes Jahresgehalt für einen OA. Oder eine Hypothek aufs Haus.

    In einem Anfall von Hybris (anders kann man sich das gar nicht erklären) haben in diesem Thread aber einige geschrieben, die Forderung von 250.000 EUR würde ja sicherlich im Falle des Falles in eine "handliche" Ratenzahlung aufgeteilt, um ja niemandem "wehzutun". Dumm nur, daß in NRW das erste Gericht das jetzt anders sieht. Bei den 250.000 EUR aus der Laumann-Falle dürfte der Strafaspekt auch im Vordergrund stehen- soooviel kostet ein Studium nämlich nicht. Erst recht nicht in NRW.
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