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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #91
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    Falls die PKV tatsächlich mal abgeschafft wird wäre natürlich noch interessant, was mit den Altersrückstellungen der Versicherten passiert. Ich würde mal vermuten, dass diese nicht an die Versicherten zurückgezahlt werden...



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  2. #92
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Werden dann als Ausgleichszahlungen in den Trögen der GKV verschwinden. Die alten Paläste sind langsam nicht mehr modern. Oder die Poltiik hat irgendein neues Wählergeschenk das damit finanziert wird.



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  3. #93
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank zunächst für den sehr interessanten Austausch hier.

    Was noch nicht thematisiert wurde: als freiwillig gesetzlich versicherter muss man, sofern man nicht Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner ist, auf alle Einkünfte, also z.B. auch Zinserträge, Krankenversicherungsbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.

    Wenn ich richtig verstanden habe, kann man als freiwillig gesetzlich Versicherter, der Mitglied in einem Versorgungswerk ist, in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden, wenn man einen Anspruch auf gesetzliche Rente erwirbt - das geht auch mit Kindererziehungszeiten oder durch freiwillige Einzahlungen und in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert war.

    Gibt es jemand, der damit Erfahrung hat?



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  4. #94
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von georankl Beitrag anzeigen
    Vielen Dank zunächst für den sehr interessanten Austausch hier.

    Was noch nicht thematisiert wurde: als freiwillig gesetzlich versicherter muss man, sofern man nicht Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner ist, auf alle Einkünfte, also z.B. auch Zinserträge, Krankenversicherungsbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.

    Wenn ich richtig verstanden habe, kann man als freiwillig gesetzlich Versicherter, der Mitglied in einem Versorgungswerk ist, in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden, wenn man einen Anspruch auf gesetzliche Rente erwirbt - das geht auch mit Kindererziehungszeiten oder durch freiwillige Einzahlungen und in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert war.

    Gibt es jemand, der damit Erfahrung hat?
    Was gilt wenn du in Rente gehst steht in den Sternen. Aktuell ist es so wie du geschrieben hast (wobei natürlich bei den Einkünften als Rentner weiterhin eine Obergrenze besteht), Erfahrungen kann ja nur jemand haben der schon Rentner ist... ich gehe davon wirst du hier niemand finden.



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  5. #95
    Diamanten Mitglied
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    Ich hab das bei einer Hospitation in der Humangenetik auch mitbekommen, dass sich dort PKVen oft sträuben, Untersuchungen zu zahlen. Bei der GKV gibt's nen Antrag und im Zweifel zahlen die auch 2500 fürs Exom, beim Bruder in der PKV wird dann gestritten, ob 200 Euro für sie Sequenzierung des dann gefundenen mutierten Gens gezahlt werden.

    Klar kann man das alles vereinbaren, wird GK jetzt sagen, und man kann einfach einen vernünftigen Vertrag wählen usw., aber irgendwie scheint GKV unkomplizierter zu sein, am Ende geht man vors Sozialgericht und kriegt die Leistung.



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