Sie hat mir zuerst nur die Aussage mit dem abgeschlossenen Erststudium bestätigt. Als ich ihr gesagt habe, dass ich Masterstudent bin meinte sie, dass ich dann den Bachelor abgeschlossen hätte und somit als Zweitstudienbewerber gelte.
Das mag ja für sich betrachtet auch stimmen, nämlich dann wenn man den Bachelor abgeschlossen hat und sich etwas neues sucht. Aber wie solche Mitarbeiter halt sind verwies sie immer wieder nur auf diesen Standardfall, der halt zweifelsfrei ein Zweitstudium bedeutet. Ne Aussage dazu machen wie es sich gestaltet wenn man sich im konsekutiven Master befindet wird immer ausgewichen. Stattdessen redet sie halt wieder irgendwas davon, dass der Bachelor der erste berufsqualifzierende Abschluss sei und alles danach halt Zweitstudium, so wie einige hier im Forum... Wofür es halt aber keine einzige rechtliche Grundlage gibt, im Gegenteil, es steht ja sogar wortwörtlich im Urteil, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss für den Abschluss des Erststudiums unerheblich ist.
Und dann bekommt man auch noch mehr oder weniger die Aussage man solle es doch einsehen, dass es nun mal so ist Wie hier im Forum. Ohne auf irgendwelche Fakten zu verweisen. So eine Diskussion kann ich mir halt auch sparen.
Einfach lächerlich.