In der Fragestellung wird sich definitiv auf die Patientin bezogen. Und nachdem eine TVT eine absolute Kontraindikation für ein gemischtes Präparat ist, darf das zumindest nicht als korrekte Antwort gewertet werden.
(Eine oberflächliche VT wäre übrigens nur eine relative KI laut Amboss.)
Die Frage ist definitiv anfechtbar.