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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
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    Wenn die Tag 1 der Promotion zählt dann würden doch extrem viele Ärzte überhaupt nicht oder nur sehr kurz angestellt werden, da viele ja im 6-8. Semester oder so promovieren anfangen mit ggf. Studiumspause während den Studium oder durch die Promotion und oft das ganze noch schleifen lassen bei Berufsbeginn... Da würde man ja mit der 6 jähre Pre doc Phase doch direkt auf <1-2...



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  2. #37
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    Ich wäre da auch sehr vorsichtig was geschrieben wird und würde es im Zweifel einfach probieren. Hängt evtl. auch von Chef und / oder Personalsachbearbeiter ab (was ja eigentlich bescheuert ist, dass es nicht bundeseinheitlich ganz klar ist).



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  3. #38
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Dooly Beitrag anzeigen
    An meiner Uni wurde vor kurzem einer nicht-ärztlichen Wissenschaftlerin, die immer ausschließlich Drittmittelstellen hatte, gesagt, dass ihre Zeit nach Promotion gemäß WissZeitVG noch gar nicht verbraucht wurde. Hörte sich ziemlich falsch an, aber so arbeitet die Personalabteilung meiner Uni …
    Wieso falsch? Zeiten auf Drittmittelstellen zählen nicht, und sind neben unbefristeteter Stelle die einzige Möglichkeit nach Ausreizung der Zeitn weiterbeschäftigt zu werden.



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  4. #39
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    Weil es nicht nach Ausreizen der Befristung nach WissZeitVG, sondern vorher war, hört es sich falsch an.



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  5. #40
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Dooly Beitrag anzeigen
    Weil es nicht nach Ausreizen der Befristung nach WissZeitVG, sondern vorher war, hört es sich falsch an.
    Du hast Recht, hab gerade nachgelesen es werden alle befristeten Verträge auch nach anderen Rechtsvorschriften angerechnet.

    Das coole dabei ist, sollte die Uni die entsprechende Person tatsächlich befristet nach WissZeitVG anstellen, wäre der Vertrag automatisch unbefristet



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