@ Rico:
Lies dir mal § 43 der ÄAppO durch (Übergangsregelungen).
Exemplarisch (weil ich da drunter falle):
Bei den anderen Übergangsregelungen spar ich mir das Abschreiben jetzt mal.(3) Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum 1. Oktober 2005 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 ... aber nicht bestanden haben, setzen das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort [Hammerexamen]. Eine Gesamtnote wird nicht gebildet, ...